Bukarest (ADZ) – Präsident Klaus Johannis hat am Montag das Gesetz ausgefertigt, demzufolge Personen, die rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, nicht mehr für hohe staatliche Ämter, etwa das des Staatspräsidenten, kandidieren dürfen. Ausgenommen sind Fälle von späterer Rehabilitierung, Begnadigung oder Entkriminalisierung der Tat. Das Gesetzesprojekt war im November 2017 vom Senat zurückgewiesen worden. Die Abgeordnetenkammer hat es jedoch als entscheidendes Organ am 8. Juni dieses Jahres angenommen.