Bukarest (ADZ) - Die Verbilligung von Milch, die Einzelhändler und Molkereibetriebe Ende letzter Woche freiwillig mit Beginn zum 1. Mai für ein halbes Jahr vereinbart haben, habe laut Kartellwächter das Wettbewerbsrecht einzuhalten. Die Behörde werde nun die Akteure beraten, um das Abkommen in den vereinbarten Bahnen umzusetzen: Verarbeitungsbetriebe und Läden müssen einzeln verhandeln und beide Seiten haben die Möglichkeit, die Preise um jeweils mindestens 10% zu senken, sodass der Regalpreis um 20% geringer ausfällt.