Bukarest (Mediafax/ADZ) - Auf der Regierungssitzung von Montag hat der kommissarische Minister für den Staatshaushalt, Liviu Voinea, eine Denkschrift unterbreitet, die sich auf die neuen Regelungen bei der Rückgabe des Eigentums bezieht, sodass der Termin, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem rumänischen Staat gesetzt hat, eingehalten werden kann.
Der zuständige interministerielle Ausschuss soll das abgeänderte Gesetz bis zum 30. Januar 2013 für eine erste Lesung fertigstellen. Gleichzeitig hat die Regierung die Nationale Behörde zur Rückgabe des Eigentums (ANPR) beauftragt, bis Ende 2015 sämtliche Rückgabeanträge erneut zu überprüfen, einschließlich der Fälle, in denen Entschädigungen in Bargeld erfolgt sind.