Bukarest (ADZ) – Die Regierung hat Donnerstag die Vertrauensfrage für mehrere Gesetze zur Justizreform, zur Einführung der Haushaltsobergrenzen und zur Aufhebung einer Dringlichkeitsverordnung des vorigen Kabinetts zum öffentlichen Personenverkehr im ländlichen Raum gestellt. Hierzu gab es mehrere Zusatzanträge der PSD-Fraktionen, zwei davon wurden von der Regierung akzeptiert.
Der Interimsvorsitzende der Sozialdemokraten, Marcel Ciolacu, erklärte nach der Sitzung der vereinten Parlamentskammern, dass die PSD keinen Misstrauensantrag stellen wird, sondern die Anrufung des Verfassungsgerichts überprüft. Zwei der Gesetzespakete, für die das Orban-Kabinett die Vertrauensfrage gestellt hat, befanden sich bereits in der Parlamentsdebatte, sodass laut Ciolacu die Verbindung der Vertrauensfrage mit den Gesetzesvorlagen nicht mehr möglich war. Gleichzeitig hat der Senat einen Entwurf angenommen, wonach die Frühverrentung der Richter und Staatsanwälte bis 2022 außer Kraft gesetzt wird, sodass weiterhin eine Mindestdienstzeit von 25 Jahren gilt. Orban hatte gewarnt, dass das Inkrafttreten der Frühverrentung zu einem Aderlass im Richterwesen führen wird.