Bukarest (ADZ) - Vor dem Hintergrund des zurückgenommenen Eilerlasses der Regierung zur Lockerung der Antikorruptionsgesetzgebung und der einschlägigen Verfassungsbeschwerden des Staatschefs und des hohen Magistraturrats (CSM) hat das Parlament am Mittwoch eine präsidentschaftskritische Erklärung verabschiedet, in der Staatschef Klaus Johannis eine „missbräuchliche Rechtsdeutung“ und die „Anmaßung der einzig dem Parlament obliegenden Befugnis, die Exekutive zur Rechenschaft zu ziehen“, vorgeworfen werden. Scharf gerügt wurden auch der CSM sowie „Vertreter der Staatsanwaltschaften“, da sie sich ebenfalls „kritisch über Beschlüsse der Exekutive“ geäußert hatten. In dem unter Federführung von Senatschef Călin Popescu Tăriceanu erarbeiteten Dokument hebt die Legislative ihr „politisches Supremat“ über die restlichen Staatsgewalten hervor und bezeichnet sich zudem als „einzig legitimes Sprachrohr“ der Gesellschaft. Die Erklärung wurde mit 203 Für- und 94 Gegenstimmen verabschiedet – getragen wurde sie von den Fraktionen der PSD, ALDE, UDMR und der Minderheiten, während die Liberalen, die bürgerliche USR und die PMP dagegen stimmten.
Tăriceanu bemühte sich auch in seiner Rede zudem, das Parlament als „einzig legitimen Vertreter der Menschen“ hervorzustreichen – der Präsident sei bloß „der Vertreter des Staates“, so der Senatschef. USR-Senator und Ex-Kulturminister Vlad Alexandrescu warf dem Parlament vor, mit dieser politischen Erklärung „die verfassungsrechtliche Ordnung“ des Landes in Frage zu stellen, während PNL-Interimschefin Raluca Turcan Tăriceanus Erklärung als „schweren Verstoß gegen die Verfassung“ bezeichnete. Die Präsidentschaft selbst stellte wenig später klar, dass eine „politische Erklärung, die Beurteilungen des Staatspräsidenten, des CSM und der Staatsanwaltschaften für verfassungswidrig und unannehmbar befindet, an sich eine Form der Druckausübung darstellt“ und Anlass zu Sorge biete „angesichts der Sichtweise des Parlaments bezüglich seiner Beziehungen zu den restlichen staatlichen Institutionen sowie zur Zivilgesellschaft“.