Parteien einigen sich auf Eckpunkte für neues Lohngesetz

Grundsatz: Kein Beamter soll Lohneinbußen fürchten müssen

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Bukarest (ADZ) – Die Parteien der inzwischen auseinandergebrochenen Regierungskoalition haben sich auf die Verabschiedung eines neuen Besoldungsgesetzes für den öffentlichen Dienst bis zum Ende der laufenden Parlamentssitzung verständigt. Die Reform, die zu den wichtigsten Verpflichtungen Rumäniens im Rahmen des PNRR zählt, wurde zwischen PSD, PNL, USR und UDMR nach Vermittlung durch die Präsidialverwaltung abgesteckt.

Laut Vereinbarung wird kein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes durch die Reform Verdiensteinbußen hinnehmen müssen. Gleichzeitig soll die finanzielle Belastung des Staatshaushalts begrenzt werden, damit Rumänien die gegenüber der Europäischen Kommission zugesagten Defizitziele einhalten kann.

Die Reform sieht eine einheitliche und transparente Gehaltsstruktur für den gesamten öffentlichen Sektor vor. Geplant sind eine faire Hierarchie der Funktionen, ein gemeinsames Besoldungssystem für alle staatlichen Einrichtungen einschließlich der Kommunalverwaltungen sowie eine Begrenzung und stärkere Kontrolle von Lohnzulagen. Künftig sollen zudem überprüfbare Leistungskriterien stärker berücksichtigt werden. 

Vizepremier Barna Tánczos erklärte, der Staat könne sich unbegrenzte Gehaltserhöhungen und Zuschläge nicht länger leisten. Ziel sei eine angemessene Entlohnung im öffentlichen Dienst, ohne dauerhaft deutlich höhere Einkommen als jene in der Privatwirtschaft. Langfristig solle sich der Abstand zwischen den Löhnen beider Bereiche verringern, sagte der Vizepremier dem Sender Digi 24. Nun beginnen Konsultationen mit Gewerkschaften und Vertretern der verschiedenen Berufsgruppen. Die neuen Lohnvorschriften für den öffentlichen Dienst sollen am 1. Januar 2027 vollständig in Kraft treten – ohne Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für einzelne Berufsgruppen.