Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag den Gesetzentwurf angenommen, der sich auf eine Partnerschaft zwischen Staat und Kirchen im Bereich des Sozialbeistands bezieht. Für das Gesetz, das von PDL-Abgeordneten angeregt wurde, gab es 254 Stimmen, bei sieben Gegenstimmen und fünf Stimmenthaltungen.
Im Gesetz wird festgehalten, dass der Staat die Glaubensgemeinschaften unterstützt, um soziale Dienstleistungen zu erbringen. Der Sprecher der PDL, Sever Voinescu, äußerte dazu, dass der Staat Mittel für den Sozialbeistand zur Verfügung stellen könne, die Kirchen verfügten ihrerseits über ein soziales Auffangnetz, es sei nur normal, dass man die diesbezüglichen Bemühungen vereine.
Andererseits hat das Institut für öffentliche Politik (IPP) in einem Schreiben Präsident Traian Bãsescu aufgefordert, das Gesetz ans Parlament zurückzuschicken. Dieses Schreiben erfolgt auch im Namen mehrerer Nichtregierungsorganisationen – etwa der Stiftung Alpha Transilvanã oder der Landesföderation der Behinderten.
Diese sind der Ansicht, dass das Gesetz im flagranten Widerspruch stehe zum Grundsatz des freien Wettbewerbs in der Erbringung von sozialen Dienstleistungen und dass dadurch außer dem Monopol des Staates ein zweites Monopol, das der Kirchen, geschaffen würde. Sozialeinrichtungen würden zu 80 Prozent aus dem Staatshaushalt finanziert.