Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (CCR) hat am Montag auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Biodiversitätsgesetz zurückgewiesen.
Das Gesetz enthält die Nationale Strategie und den Umsetzungsplan zur Erhaltung der Biodiversität für den Zeitraum 2026 bis 2030. Zu den Zielen gehören die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, der Schutz bedrohter Arten, außerdem die Stärkung und Erweiterung des nationalen Netzes von Schutzgebieten im Einklang mit den europäischen und globalen Zielen, 30 Prozent des Staatsgebiets unter Schutz zu stellen und zehn Prozent davon streng zu schützen.
Der Senatspräsident und PNL-Vizevorsitzende Mircea Abrudean erklärte, Rumänien sichere sich damit rund 972 Millionen Euro aus dem PNRR. „Das ist eine gute Nachricht für Rumänien und für die über den PNRR finanzierten Projekte“, schrieb Abrudean am Montag auf Facebook. Nach Angaben des Senatspräsidenten ist die Nationale Strategie zur Erhaltung der Biodiversität ein wichtiger Meilenstein für Rumänien. „In dieser Phase zählt jeder PNRR-Meilenstein. Rumänien muss seine Verpflichtungen erfüllen und darf keine EU-Mittel aufgrund politischer Blockaden verlieren“, schrieb Abrudean weiter.
Die rechtspopulistische AUR hatte das Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten, weil die Regierung den Plan zunächst per Regierungsbeschluss verabschiedet hatte, die Vorlage dann aber in das Parlament einbrachte. Der AUR-Fraktionsvorsitzende im Senat, Petrișor Peiu warf der Regierung vor, die Zuständigkeiten von Exekutive und Parlament verletzt zu haben.





