Private von digitaler Rechnung ausgenommen

Bukarest (ADZ) – Wer Einkünfte aus Urheberrechten hat – zum Beispiel Übersetzer oder Autoren, die nicht als Firmen oder Selbstständige angemeldet sind – soll künftig nicht mehr verpflichtet sein, das E-Rechnungssystem e-Factura zu nutzen. Das Finanzministerium stellte dazu im Parlament einen Antrag auf die Änderung einer Notverordnung vor, die diese Verpflichtung eingeführt hatte. Die neue Regel soll praktisch für Personen gelten, die steuerlich über ihre persönliche Identifikationsnummer (CNP) erfasst sind.Tausende Betroffene hatten über eine Petition auf der Plattform Declic die Abschaffung der Pflicht zur Registrierung im System gefordert. Finanzminister Alexandru Nazare erklärte, der Staat müsse entschieden gegen Steuerhinterziehung vorgehen, zugleich aber „vernünftig und berechenbar“ gegen-über Bürgern bleiben, die ihre Einkünfte ordnungsgemäß anmelden. Auch ausländische Kultureinrichtungen sind von der Verpflichtung ausgenommen, da technische und administrative Probleme wegen fehlender Steueridentifikationsnummern das System erschwerten.