Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag einer Beschwerde der PNL und USR gegen das jüngst verabschiedete Gesetz zur Änderung des Referendumsrechts stattgegeben. Art. 6, Abs. 5 des Änderungsgesetzes, infolge dessen künftig die Regierung Kernthema und Termin eines Referendums für eine Verfassungsnovelle festlegen würde, schränke die verfassungsmäßigen Kompetenzen des Parlaments ein, befand das VG. Die Opposition hatte Beschwerde eingelegt, nachdem sowohl die Legislative als auch das Staatsoberhaupt aus dem Verfahren zur Festlegung von Referenden betreffend Verfassungsänderungen ausgeklammert worden waren.