Reform der Sonderrenten: „Weniger unverschämt“

Rente mit 60 kommt für Richter und Staatsanwälte erst ab 2062

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Bukarest (ADZ) - Als entscheidende Kammer hat das Abgeordnetenhaus am Montag das neue Gesetz zur Regelung der Sonderrenten verabschiedet. Das Parlament musste die Novelle nachbessern, nachdem die ursprüngliche Fassung im Sommer am Widerstand des Verfassungsgerichts abgeprallt war. Eine Reform der Sonderrenten war auch mit der EU als Meilenstein im Wiederaufbau- und Resilienzplan (PNRR) vereinbart worden. 

Der amtierende Vorsitzende der Kammer, der Sozialdemokrat Alfred Simonis räumte ein, dass die Reform nicht weit genug gehe, dass aber nach Inkrafttreten des Gesetzes die Sonderrenten „weniger unverschämt“ sein werden als heute und dass es heute „weniger unverschämte Renten als letztes“ Jahr gebe. Die Sonderrenten könnten in ihrer Gesamtheit „nicht über Nacht“ beseitigt werden.

Die Opposition verriss das neue Gesetz. Die gerade zur Abstimmung stehende Fassung sei eine Herausforderung ohnegleichen, erst in 40 Jahren werde es laut Gesetz keine Sonderrenten mehr geben, sagte USR-Chef Cătălin Drulă: Das Gesetz behalte alle Privilegien bei.  
In der Tat steigt das Regelalter für den Ruhestand der Richter und Staatsanwälte nur stufenweise, so dass die ersten von ihnen erst im Jahr 2062 mit 60 Jahren in Rente gehen werden.     

Zu den wichtigsten Veränderungen am System der Sonderrenten, die in Rumänien ehemaligen Richtern und Staatsanwälten, Diplomaten, Piloten, Angehörigen des Militärs und der Polizei sowie einigen anderen Beamten ausgezahlt wird, gehört eine zum Teil stärkere Besteuerung der Altersbezüge, die direkt aus dem Haushalt und nicht aus der beitragsfinanzierten Rentenkasse kommen. Was aus diesen Beträgen über dem volkswirtschaftlichen Nettodurchschnittsgehalt liegt, wird demzufolge mit 20 Prozent besteuert.