Bukarest (ADZ) - Vertreter der Koalitionsparteien haben sich über das Wochenende hinweg offenbar auf mehrere Eckpunkte der geplanten Umgestaltung des Systems der sogenannten Sonderrenten einigen können. Zum einen geht es dabei um eine Anwendung einer Steuer von 10 Prozent auf Zuzahlungen vom Staat, die zwischen 2000 Lei und dem Bruttodurchschnittslohn liegen, bzw. von 15 Prozent auf alles, was darüber liegt. In Betracht kommt auch ein Verbot der Kumulierung von Bezügen, wenn eine Person aufgrund ihrer Laufbahn Anspruch auf mehrere Sonderrenten hat. Grundsätzlich soll außerdem keine Sonderrente mehr über den Nettoverdiensten in der Berufszeit liegen. Des Weiteren sollen Sonderrenten nicht mehr an die im jeweiligen Dienstbereich bezahlten Löhne angepasst werden, sondern an die Inflation.
Die Änderungen an dem bereits dem Senat vorliegenden Gesetzentwurf könnten vor allem Angehörige der Polizei und der Streitkräfte treffen. In ihrem Fall werden mehrere Soldzulagen nicht mehr berücksichtigt, weshalb die Berechnungsgrundlage nicht unerheblich verringert wird.
Die Ansätze bewegen sich dennoch deutlich unter den Erwartungen der Europäischen Kommission, die sich an einem Weltbankgutachten über das Sonderrentensystem orientieren. Brüssel forderte neulich, das Gesetzgebungsverfahren vorläufig zu stoppen, da die im Entwurf enthaltenen Vorschriften kaum Einsparungen zulassen. Laut Arbeitsminister Marius Budăi belasten die rund 200.000 ausgezahlten Sonderrenten den Haushalt mit knapp einem Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes.
Eine Delegation der Kommission wird zu Gesprächen in Bukarest erwartet. Sollte die Reform nicht vorankommen, ist die dritte Teilzahlung von über drei Milliarden Euro aus dem Aufbau- und Resilienzplan PNRR gefährdet.