Bukarest (ADZ) - Per Eilverordnung hat die Regierung unter Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă am Montagmorgen in einer außerordentlichen Sitzung die kaum novellierten wesentlichen drei Justizgesetze zwecks „Harmonisierung“ abermals geändert. Die Möglichkeit eines derartigen Eilerlasses sei sowohl mit den Vertretern der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) als auch mit dem für Rechtsstaatlichkeit zuständigen Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, erörtert worden, fügte Dăncilă hinzu.
Die Verordnung setzt im Grunde eine einzige Empfehlung der Venedig-Kommission um – nämlich jene betreffend die Frührente für Richter und Staatsanwälte, die laut der am Freitag von Staatschef Klaus Johannis ausgefertigen Gerichtsverfassungsnovelle bereits nach zwanzig Arbeitsjahren ihre Pensionierung hätten beantragen können. Der Eilerlass vertagt diese Regelung nun bis Ende 2022, nachdem die Experten der Venedig-Kommission ausdrücklich gewarnt hatten, dass das rumänische Justizsystem infolge der sich abzeichnenden Pensionierungswelle zu kollabieren drohe.
Andere wesentliche Empfehlungen der Venedig-Kommision – etwa über die Rolle des Staatsoberhauptes im Ernennungs- und Abberufungsverfahren der leitenden Staatsanwälte, die Sonderermittlungsbehörde gegen Magistraten u. a. – wurden missachtet, dafür der Zugang junger Staatsanwälte zu den DNA- und DIICOT-Strukturen erheblich erschwert.
Justizminister Tudorel Toader hob anschließend hervor, diese seine „Lösungen“ mit der Venedig-Kommission „weder ausgehandelt“ noch eine „Extra-Genehmigung“ dafür eingenommen zu haben. Schon letzte Tage hatte Toader klargestellt, nur jene Empfehlungen der Venedig-Kommission umsetzen zu wollen, die man „für richtig“ erachte.