Regierung setzt Handlungszwang bei Defizitnotfall im Wahljahr aus

Auch ein von der EU verlangter Maßnahmenplan wird später eingereicht

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Bukarest (ADZ) - Ein Gesetz aus dem Jahr 2010 verpflichtet die Regierung zu konkreten Schritten für die Haushaltssanierung, wenn das Defizit bestimmte Grenzwerte überschreitet. Doch das Kabinett hat Anfang der Woche in einer längeren Notverordnung eine Vorschrift versteckt, die diese Handlungspflicht aussetzt. Das sogenannte Gesetz zur Haushaltsverantwortung schreibt vor, dass die Exekutive „angemessene Maßnahmen“ zu treffen hat, wenn nach sechs Monaten der Haushaltsausführung das festgelegte Defizit um mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung überschritten wird und diese Entwicklung nicht auf eine signifikante Verschlechterung der makroökonomischen Prognose zurückzuführen ist. Dazu könnten Einschnitte bei den Ausgaben der öffentlichen Hand und/oder höhere Steuern gehören.

Doch während das Finanzministerium selbst eine massive Überschreitung des Defizitziels einräumt, heißt es in der auch von Finanzminister Marcel Boloș unterschriebenen Notverordnung lapidar, dass die Bestimmungen des einschlägigen Paragraphen des Haushaltsverantwortungsgesetzes im Jahr 2024 nicht angewendet werden. 

Im Übrigen war das Anfang des Jahres vorgegebene Defizitziel von 4,5 Prozent des BIP durch einen neulich verabschiedeten Nachtragshaushalt auf 6,9 Prozent angehoben worden, nachdem Ende August bereits zwei Drittel des Anfangsziels ausgereizt wurden.      

Der rumänische Dienst von Radio Freies Europa hat inzwischen von Insidern herausgefunden, dass die Regierung den Maßnahmenplan für den Defizitabbau nicht mehr im Oktober bei der Europäischen Kommission einreichen will, wie es eigentlich abgesprochen war. Neuer Abgabetermin sei Januar 2025. Dies bedeutet, dass eine neue, nach den Wahlen vom Dezember hervorgegangene Regierung den Plan nach Brüssel schicken muss.