Regierung stellte im Parlament Vertrauensfrage zur Dezentralisierung

Liberaldemokraten wollen Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten

Bukarest (ADZ) - Premier Victor Ponta hat am Dienstag vor dem Parlamentsplenum die Vertrauensfrage zum Dezentralisierungsentwurf der Regierung gestellt – damit reiße sich das Land von der „zentralistischen Vergangenheit des kommunistischen Staates“ los, erklärte Ponta. Hauptziele des Reformprojekts seien ein „bürgernaher öffentlicher Dienst“, „finanzielle Einsparungen“ sowie „weniger Bürokratie und Korruption“, so der Premier.

Die Normativakte gilt als verabschiedet, wenn binnen drei Tagen kein Misstrauensantrag dagegen eingebracht wird – ein angesichts der haushohen USL-Mehrheit im Parlament für die Opposition unmögliches Vorhaben, wie PDL-Sprecherin Adriana Săftoiu bereits vorab zugab. Allerdings wolle die PDL, deren Fraktionen den Plenumssaal noch vor Pontas Rede verließen, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten, teilte Săftoiu mit. Doch nicht nur die PDL boykottierte Pontas Vertrauensfrage – dem Politevent fern blieb überraschenderweise auch Senats- und Liberalenchef Crin Antonescu, der sich durch Senatsvize Cristian Dumitrescu vertreten ließ. Während Ponta Kommentare zu Antonescus Abwesenheit ablehnte, konnte sich Vizepremier Liviu Dragnea Bissigkeiten nicht verkneifen: Man habe die Abwesenheit Antonescus gar nicht bemerkt, so der Urheber der Normativakte. Vor dem Parlamentsplenum erläuterte Dragnea, dass es am Reformprojekt „inhaltlich“ noch viel zu feilen gebe. Der gesamte Reformprozess werde „kontinuierlich“ verlaufen, er hoffe, dass in den kommenden Jahren weitere Bereiche unter die Befugnisse der Lokalbehörden fallen, sagte Dragnea.

Aufgrund des neuen Gesetzes, mit dessen Inkrafttreten erst im Frühjahr 2014 gerechnet werden kann, fallen nunmehr Dutzende bisher hauptsächlich den Ministerien untergeordnete Institutionen mit rund 14.000 Mitarbeiten sowie Etats, die sich laut Haushalt 2014 kumuliert auf etwa 600 Millionen Lei belaufen, in den Kompetenzbereich der Lokalbehörden – allerdings zumeist der Kreisräte und weniger der Rathäuser. Projektkritiker sehen dies als Hauptmanko des Reformprojekts, da es die „Lokalbarone“ bzw. Kreisratsvorsitzenden gegenüber den Bürgermeistern noch mehr stärke.