Bukarest (ADZ) - Über 60 Anträge von Richtern an hohen Instanzen auf Verabschiedung in den Ruhestand hat der Justizrat allein auf seiner letzten Tagung bearbeitet. Die im Zuge des Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) vorgesehene Reform der Dienstrenten für bestimmte Berufsgruppen hat bei den Richtern und Staatsanwälten große Ängste ausgelöst. Sie glauben, dass sie danach länger arbeiten müssen und niedrigere Renten kassieren werden. Im Moment dürfen sich Richter grundsätzlich nach 25, teilweise aber auch weniger Dienstjahren im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand begeben und 80 Prozent der Summe von Bruttolohn und Zulagen beziehen. Die Weltbank regt stattdessen an, bei der Reform die Höhe des Mindestdienstalters auf 30 Jahre anzuheben, das gesetzliche Rentenalter schrittweise auf 65 Jahre zu erhöhen und die Renten auf 65 Prozent der Summe von Bruttolohn und Zulagen zu kürzen. Aktuell liegt die mittlere Richterrente bei umgerechnet knapp 3800 Euro.
Rechtspfleger drohen inzwi-schen Proteste gegen eventuelle Nachteile an, während Polizisten nach Angaben ihrer Gewerkschaften ebenfalls sprunghaft mehr Anträge auf Pensionierung stellten. Konkrete Reformpläne der Regierungskoalition liegen gegenwärtig nicht vor.