Bukarest (ADZ) – Das rumänische Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen das Gesetz zur Billigung der SAFE-Notverordnung mit Stimmenmehrheit zurückgewiesen. Die Richter erklärten damit das vom Parlament verabschiedete Zustimmungsgesetz für verfassungsgemäß. Die Beschwerde hatten am 27. Mai 53 Abgeordnete verschiedener Fraktionen sowie fraktionslose Parlamentarier eingereicht. Sie wandten sich sowohl gegen das Gesetz insgesamt als auch gegen einzelne Bestimmungen, die ihrer Ansicht nach über den eigentlichen Regelungsbereich des SAFE-Instruments hinausgehen, da sie unter anderem Vorschriften zu anderen Regelungsbereichen wie dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan sowie zu Verwaltungs- und Beamtenrecht betreffen.
Mit der Entscheidung ist das Tauziehen jedoch noch nicht beendet. Das Verfassungsgericht muss noch über zwei weitere Beschwerden gegen die SAFE-Notverordnung selbst entscheiden. Die Ombudsfrau argumentiert, die Regierung unter Interimspremier Ilie Bolojan habe die Verordnung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme des Legislativrats verabschiedet, während nach Unterhauspräsident Sorin Grindeanu die Verordnung erst nach Absetzung der Regierung durch ein Misstrauensvotum erlassen wurde.





