Bukarest (ADZ) - Zwischen DNA-Chefin Laura Kövesi und ihrem Amtsvorgänger Daniel Morar ist es am Mittwoch zu einem Schlagabtausch gekommen, nachdem der derzeitige Verfassungsrichter behauptet hatte, die DNA hätte unter seiner Leitung das damals mit dem Inlandsnachrichtendienst SRI bestehende Kooperationsabkommen nie angewendet.
Kövesi erinnerte Morar daran, dass die Übereinkunft mit dem SRI auch unter seiner Leitung zum Tragen kam und seine einschlägigen Anordnungen im DNA-Archiv nachlesbar sind. Morar relativierte daraufhin seine Behauptungen.
Seine Aussage hatte allgemein überrascht, da der frühere DNA-Chef noch 2012 der Presse erläutert hatte, dass der „SRI genau das tut, was er von Rechts wegen tun muss“; beide Behörden (SRI und DNA) würden eingedenk ihrer Kompetenzen vorgehen, die Gefahr einer „Überlappung“ sei nicht gegeben, so Morar.
Kooperationsübereinkünfte zwischen SRI und diversen Justizbehörden gab es seit 2003 (Regierung Năstase); eingestellt wurden sie 2016 infolge eines Urteils des Verfassungsgerichts. Neben der DNA hatten auch die Generalstaatsanwaltschaft und weitere Staatsanwaltschaften Abkommen laufen. In einem Interview erläuterte Kövesi hierzu, dass die Zusammenarbeit eine rein „technische“ gewesen ist – die Staatsanwälte hätten jahrelang über keinerlei Überwachungs- und Abhörtechnik verfügt und waren daher auf jene des SRI angewiesen.
Der Hohe Magistraturrat (CSM) kündigte an, die zwischen Justizbehörden und dem SRI bestehenden Abkommen unter die Lupe nehmen zu wollen. Rechtsexperten befürchten derweil, dass der Wirbel um die umstrittenen Übereinkünfte vor allem darauf abzielt, Beweismittel in vor Gericht anhängigen Korruptionsverfahren wegen der benutzten SRI-Technik für ungültig erklären zu lassen.