Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Senat hat Montag mit überwiegender Mehrheit das Gesetz über die Briefwahl gebilligt, nachdem sich anscheinend die PSD und die PNL darüber geeinigt hatten: Es gab 117 Stimmen für das Gesetz und zehn Stimmen dagegen. Abgestimmt wurde über die Fassung, die die Ständige Wahlbehörde (AEP) ausgearbeitet hatte und zu der es vorher einen positiven Bericht des zuständigen Wahlausschusses gegeben hatte.
Die Möglichkeit der Briefwahl können rumänische Staatsbürger wahrnehmen, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und die sich vorher durch die Übersendung der notwendigen Unterlagen ins Ständige Wahlregister eingetragen haben. Dann wird ihnen termingerecht der Wahlzettel für die Parlamentswahlen, die Wahlen ins Europaparlament oder die Präsidentschaftswahlen zugeschickt.
Călin Popescu Tăriceanu, ALDE- und Senatsvorsitzender, beanstandete an der Vorlage, dass es sich um ein rein technisches Gesetz handle und dass die tatsächlichen Möglichkeiten einer Erleichterung der Wahlbeteiligung der Auslandsrumänen nicht vorkämen. Seitens des UDMR sagte Senator Barna Tanczos, das Gesetz sei zu bürokratisch und enthalte Möglichkeiten des Wahlbetrugs. Das Gesetz befindet sich nun in der Abgeordnetenkammer, die dabei federführend ist. Es soll – wie PSD-Vorsitzender Liviu Dragnea versichert – bis zum 28. Oktober gebilligt werden.