Steuert Rumänien erstmals auf vorgezogene Neuwahlen zu?

Scheitert auch Ciucă im Parlament, kann der Präsident diese ansetzen

Symbolbild: pexels.com

Bukarest (ADZ) – Rumänien scheint erstmals in Nachwendezeiten auf vorgezogene Neuwahlen zuzusteuern. Scheitert nämlich nach Dacian Cioloș auch der zweite vom Staatspräsidenten designierte Premierminister, Nicolae Ciucă (PNL), im Parlament, kann Klaus Johannis das Parlament auflösen und vorgezogene Neuwahlen ansetzen.

Artikel 89 der Verfassung sieht vor, dass das Staatsoberhaupt die Legislative auflösen kann, wenn diese nach dem Sturz einer Regierung „innerhalb von 60 Tagen“ keiner neuen Exekutive das Vertrauen ausgesprochen und dabei „mindestens zwei“ designierten Regierungschefs und deren Ministerteams das Vertrauen verweigert hat. Wie Verfassungsrechtler hervorheben, steht der Präsident dabei unter keinerlei Verfassungszwang – der benutzte Terminus sei „kann“, nicht „muss“, folglich stehe es dem Präsidenten frei, die Legislative aufzulösen oder nicht.

Da Dacian Cioloș vom Staatschef am 11. Oktober mit der Regierungsbildung beauftragt wurde, hat letzterer angesichts der verfassungsmäßigen 60-Tage-Frist folglich bis knapp Mitte Dezember zeitlichen Spielraum für weitere Versuche zur Krisenbeilegung. Politbeobachter rechnen daher damit, dass Johannis nach dem absehbaren Scheitern des Minderheitskabinetts unter Nicolae Ciucă im Parlament die Fraktionen abermals zu Sondierungen bitten und danach den Regierungsauftrag zum dritten Mal in Folge vergeben wird – diesmal eventuell an einen Sozialdemokraten. Unter Verweis auf die inzwischen katastrophalen Umfragewerte der dem Präsidenten nahestehenden regierenden Liberalen sind rumänische Soziologen der Meinung, dass Johannis alles in seiner Macht Stehende tun wird, um vorgezogene Neuwahlen zu verhindern, da davon einzig die beiden Oppositionsparteien PSD und AUR profitieren würden.