Streit um Vermögenserklärungen schadet konservativer Agenda

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Bukarest (ADZ) – Die rechtspopulistische AUR will mit einer Änderung des Integritätsgesetzes eigenen Angaben nach eine Lücke schließen: Bisher mussten Lebensgefährten von Amts- und Mandatsträgern ihr eigenes Vermögen nicht offenlegen, nun sind sie dazu verpflichtet. Die Nationalisten setzen mit Unterstützung der PSD ihren Plan um und errangen zudem einen ersten Sieg an der PR-Front. Mirabela Grădinaru, die Partnerin von Präsident Nicușor Dan, veröffentlichte ihre Vermögenserklärung, obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist.        

Doch aus einer anderen Perspektive sehen sich die erzkonservativen AUR-Politiker in eine Ecke gedrängt. Die „eheähnliche Beziehung“ sei nun in einem Gesetz verankert und so als Institut anerkannt, argumentiert der Verein ACCEPT, der sich für die Rechte der Personen aus der LGBTQ-Gemeinschaft einsetzt. Er kritisiert, dass der Staat den Partnerschaften lediglich Pflichten auferlegt, ohne ihnen auch entsprechende Rechte einzuräumen. ACCEPT fordert deshalb eine gesetzliche Regelung für nichteheliche Partnerschaften, die auch Fragen wie Erbrecht, Vermögensschutz, Vertretungsrechte sowie Ansprüche bei Krankheit, Trennung oder Tod umfasst. Auch im Senat war die Perspektive gleichgeschlechtlicher Beziehungen im Licht des neuen Gesetzes ein heftig  debattiertes Thema. 

So wollte PNL-Fraktionschef Daniel Fenechiu wissen, ob die Bestimmung auch für homosexuelle Paare gelte und ob die Nationale Integritätsbehörde ANI solche Beziehungen überhaupt prüfen könne. Fragen zur Anwendbarkeit stellten sich für Kritiker auch in Verbindungen mit Liebhabern – hier gaben die AUR-Urheber des Entwurfs zu verstehen, dass es sich bei den eheähnlichen Beziehungen eher um gemeinsame Haushaltsführung handele. 

Sofort nach Verabschiedung haben PNL und USR Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erhoben. Stein des Anstoßes ist unter anderen Aspekten auch eine Klausel, die das Gesetz rückwirkend anwendet, was laut Klägern eklatant gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht soll sich damit am 12. August befassen.