Bukarest (ADZ) - Senatschef Călin Popescu Tăriceanu hat am Dienstag Staatspräsident Klaus Johannis schriftlich zur umgehenden „Beseitigung, durch Entlassung oder Rücktritt“, der Chefin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, sowie der Präsidentin des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, aufgefordert. Das bizarre Schreiben trägt neben Tăriceanus Unterschrift auch die weiterer vier PLR-Senatoren.
Als Grund führten Tăriceanu und seine vier Reformliberalen das jüngst gefällte, rechtskräftige, Urteil des Appellationsgerichts Bukarest an, das eine Frau, gegen die die OG-Präsidentin 2013 Anzeige wegen Erpressung erstattet hatte, letzte Tage freisprach, nachdem die Angeklagte erstinstanzlich zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Obwohl die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts noch aussteht, beeilte sich Tăriceanu hervorzuheben, dass „eine schuldlose Frau“ monatelang wegen einer „verleumderischen Klage“ der OG-Präsidentin in U-Haft gesessen und die DNA-Chefin „den gesamten repressiven Apparat der Staatsmacht missbräuchlich gegen einen einfachen Bürger eingesetzt“ habe.
De facto dürfte Tăriceanus Aufregung jedoch ganz andere Gründe haben – nämlich ein weiteres Ansuchen der DNA, in dem die in der Causa des PSD-Senators Dan Şova ermittelnden Korruptionsfahnder vom Senatsausschuss für Hausordnung alle Unterlagen der letzten beiden Jahre anfordern.
Ausschussvorsitzender Sebastian Grapă (PNL) sagte den Medien, dass es dabei offenkundig um das umstrittene [ova-Votum gehe und die Ermittler „wohl eruieren wollen, ob es in der Vergangenheit bereits Ansuchen bezüglich der Anpassung der Kammerregelungen an die Verfassung gegeben hat“. Grapă fügte hinzu, dass er der DNA alle geforderten Unterlagen fristgerecht bzw. bis gestern zur Verfügung stellen werde.
Nach Tăriceanus Schreiben stellt Richter Cristi Danileţ seitens des Hohen Magistraturrates klar, dass die Verfassung dem Staatsoberhaupt keine Instrumente zur Entlassung von Magistraten einräumt, während Premier Victor Ponta am Mittwoch erklärte, dass das Schreiben seines Koalitionspartners bloß „als politische Geste“ zu werten sei, von der er nichts gewusst habe.