Bukarest (ADZ) – Wer als Experte in staatlichen Einrichtungen über ein Auswahlverfahren eine befristete Stelle bei der EU, der NATO, der OSZE oder der UNO bekommen hat, könnte nun gezwungen sein, sich entweder für die Herkunftsbehörde in Rumänien oder für den aktuellen internationalen Arbeitsgeber zu entscheiden. Andernfalls droht eine Unvereinbarkeit und eine Untersuchung durch die Nationale Integritätsbehörde (ANI), berichtet G4Media. Tausende Experten könnten davon betroffen sein.
Bisher konnten Staatsbedienstete ihr Dienstverhältnis in Rumänien aussetzen, wenn sie für einige Jahre zu einer internationalen Organisation wechselten. Laut Verwaltungsgesetzbuch durften sie nach Ablauf des Vertrags im Ausland an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Das neue Integritätsgesetz ändert das. Eine Klausel zu Unvereinbarkeiten erweitert das Verbot der Staatsbeschäftigten, für internationale Organisationen zu arbeiten, nun ausdrücklich auch auf die Zeit während einer Aussetzung des Dienstverhältnisses in Rumänien. Betroffene haben 45 Tage Zeit, sich zu entscheiden. Kommentatoren befürchten, dass viele von ihnen den besser bezahlten Job bei der EU wählen.





