Bukarest (ADZ) - Die Gerichtsaufsicht will demnächst alle Korruptionsfälle überprüfen, die derzeit an den Gerichten verhandelt werden. Die Kontrolle betrifft vor allem den Obersten Gerichts- und Kassationshof, die Berufungsgerichte und die Militärgerichte, soll sich aber auch auf niedrigere Instanzen beziehen. Es geht um den Straftatbestand der Bestechung, überprüft werden sollen aber auch assimilierte Straftaten, wenn die Strafverfolgten Amtsträger sind – also Mitglieder des Parlaments, Minister, Staatssekretäre, Leiter von zentralen Behörden, Präfekten, Mitglieder der Kreis- und Kommunalräte – und der entstandene Schaden mindestens 50.000 Lei beträgt. Laut der dem Obersten Magistraturrat unterstellten Aufsichtsbehörde soll bis zum 19. April 2019 der Kontrollendbericht vorliegen.
Zwischenberichte wird es im September sowie im Januar 2019 geben. Sie sollen der Abteilung für Richter des Obersten Magistraturrats vorgelegt werden, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten soll. Geprüft wird vor allem, ob die Strafprozessordnung eingehalten wird, unabhängig davon, ob Urteile bereits gefällt wurden oder nicht oder ob diese angefochten worden sind oder nicht.