Bukarest (ADZ) - Ober- und Unterhaus haben am Mittwoch eine völlig verwässerte Reform der Sonderrenten mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das neue Gesetz weist zahllose Änderungen gegenüber der von der Regierung mit der EU-Kommission vereinbarten Form auf.
Die Scheinreform schafft die Sonderrenten der privilegierten Berufskategorien (Justizbeamte, Polizisten, Militär, Diplomaten u.v.a.) keineswegs ab, auch soll der Übergang zu Altersbezügen, die auf dem Beitragsprinzip beruhen, äußerst schleppend erfolgen – nämlich bis 2043. Zudem bleiben die Sonderrenten weitgehend unangetastet – das neue Gesetz sieht einen Steuersatz von bloß 15 Prozent auf alle Sonderrenten vor, die über dem aktuellen Nettodurchschnittslohn (4000 Lei) liegen. Arbeitsminister Marius Budăi (PSD) hatte ursprünglich einen Steuersatz von 30 Prozent vorgeschlagen.
Auch in puncto Anhebung des Renteneintrittsalters räumt das Gesetz allen „Speziellen“ großzügige Übergangsfristen von bis zu 20 Jahren ein. So soll sich für Justizbeamte vorerst nichts ändern, sie werden weiter ab dem Alter von 50 Jahren und nach kaum 25 Dienstjahren die Verrentung beantragen können; erst ab 2028 wird ihr Renteneintrittsalter schrittweise auf 60 Jahre angehoben. Für Militär, Mitarbeiter der Nachrichtendienste, Polizisten, Beamte des öffentlichen Dienstes u. a. soll das Renteneintrittsalter ebenfalls erst in fünf Jahren etappiert auf 65 Jahre angehoben werden – und zwar bis 2035.
Die oppositionelle USR warf der Mehrheit vor, die umstrittenen Sonderrenten de facto „gerettet“ zu haben. Ob die am Mittwoch verabschiedete Reform, die bekanntlich zu den Meilensteinen des Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) gehört, zur Zufriedenheit der EU-Kommission ausfallen wird, bleibt abzuwarten.