Bukarest (ADZ) – Mit 205 Für- und 90 Gegenstimmen hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf zur Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) angenommen. Der erst vor einigen Tagen von der Regierung eingebrachte Entwurf war eiligst im Rechtsausschuss der Unterkammer gebilligt worden und wird nun dem Senat als entscheidende Kammer vorgelegt. Die USR kündigte an, das fertige Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen. Ex-Justizminister Stelian Ion erklärte, dass die 2018 eingerichtete SIIJ nur „formal aufgelöst und von einem viel mächtigeren und gefährlicheren System ersetzt werde“. Nach Gesetzentwurf ist die Generalsstaatsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft an den Oberlandesgerichten für Strafverfahren gegen Justizbeamte zuständig. Während der Justizrat CSM eine günstige Stellungnahme zum Entwurf der Regierung abgab, kritisierte die Antikorruptionsbehörde DNA, die bis 2018 solche Strafverfahren betreut hatte, das neue Konzept – entscheidend sei auch weiterhin wie bei der SIIJ nicht der Straftatbestand, sondern das Amt der Beschuldigten, rügte die DNA. Auch mehrere Berufsverbände und Vereine von Richtern und Staatsanwälten äußerten Bedenken.