Bukarest (ADZ) – Die oppositionelle Reformpartei USR ist mit ihrer Klage gegen das vom Zentralen Wahlbüro (BEC) verhängte Verbot, im Wahlkampf die Werbetrommel für den parteifreien Präsidentschaftsbewerber Nicușor Dan statt der eigenen Kandidatin und Parteichefin Elena Lasconi zu rühren, erstinstanzlich gescheitert: Das Berufungsgericht Bukarest wies den Einspruch des USR-Vorstands zurück und erhielt damit den umstrittenen Beschluss des Wahlbüros aufrecht.
Der USR-Vorstand kündigte prompt an, das Urteil des Berufungsgerichts beim Obersten Gerichtshof (OGH) anfechten zu wollen – man lasse sich nicht vom Wahlbüro vorgeben, wen man im Wahlkampf zu unterstützen habe und wen nicht.
Medienberichten zufolge zieht die USR-Leitung zudem in Betracht, ihre unliebsame Parteichefin zügig loszuwerden bzw. gleich nach Lasconis absehbarer Wahlniederlage am 4. Mai einen außerordentlichen Parteitag einzuberufen, auf dem die renitente USR-Chefin sodann abgewählt werden soll. Ihrerseits stellte Lasconi derweil klar, den rebellischen Parteivorstand loshaben zu wollen – es müssten „zahlreiche Köpfe rollen“, um die Partei von Grund auf reformieren zu können, so die USR-Chefin.