Bukarest (ADZ) - Die Kommission äußert Bedenken, dass sich der neue Aufbau nicht grundlegend von der bisherigen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) unterscheidet. Die Abschaffung der SIIJ sollte kein Ziel an sich sein, sondern eine größere Wirksamkeit bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten – vor allem von Korruption – durch Richter und Staatsanwälte gewährleisten, merkt die Kommission an. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass nicht auf Korruptionsstraftaten spezialisierte Ermittler der Staatsanwaltschaften am Obersten Gerichtshof und an den Oberlandesgerichten besser in der Lage sein werden, Verfahren durchzuführen als die bestehende spezialisierte Antikorruptionsbehörde DNA.
In Anbetracht der relativen Autonomie und funktionalen Unabhängigkeit der DNA und der DIICOT (der Behörde zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus) sowie ihrer Spezialisierung, Erfahrung und Ausstattung bedauere die Venedig-Kommission, dass der rumänische Gesetzgeber nicht die Zuständigkeiten dieser spezialisierten Staatsanwaltschaften wiederhergestellt hat, wie in einem ursprünglichen Reformentwurf vorgesehen, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Präsident Klaus Johannis hatte das relativ schnell angenommene Gesetz zur Abschaffung der SIIJ überraschend am 11. März ausgefertigt, ohne die Empfehlungen der Venedig-Kommission abzuwarten. Der Delegation der Venedig-Kommission wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Rechtsetzung auf den Befund nicht gewartet werden konnte, weil die Frist für die Abschaffung der SIIJ im Regierungsprogramm auf den 31. März 2022 festgesetzt war und es auch um die Vermeidung einer Rechtslage ging, die angesichts der Urteile des EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich gezogen hätte, so die Venedig-Kommission.