Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Fraktionen der ALDE und des UDMR im Senat haben beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz der Briefwahl eingelegt, das von der Abgeordnetenkammer als federführend gebilligt worden war. Das Gesetz war allerdings auf die nächsten Parlamentswahlen beschränkt worden. ALDE argumentiert, dass das Gesetz gegen die „direkte“ Wahl verstoße, es schaffe „Privilegien“für eine Kategorie, es sei bürokratisch und würde die Möglichkeit der Auslandsrumänen zur Ausübung ihres Wahlrechts erschweren, statt sie zu erleichtern. Es verstoße auch gegen das Wahlgeheimnis.