Aktualisierung: Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag gegen 14.30 Uhr bekannt gegeben, dass die 9,4 Millionen im ersten Wahlgang abgegebenen Stimmen durch die Permanente Wahlbehörde (AEP) neu ausgezählt werden müssen. Dem Antrag, die Wahl für ungültig zu erklären, wurde nicht stattgegeben.
Bukarest (ADZ) - Zwei unterlegene Kandidaten haben den Ausgang der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen vom letzten Sonntag vor dem Verfassungsgericht angefochten und die Instanz soll über ihre Anträge am Donnerstag entscheiden (die Ergebnisse sind nach Redaktionsschluss der ADZ zu erwarten). Sebastian Popescu beschwert sich in seiner Klage über die mutmaßlich illegale Wahlkampffinanzierung des Siegers Călin Georgescu. Dieser sei von außerhalb des Landes durch staatliche Entitäten mit dem Zweck unterstützt worden, Rumänien zu destabilisieren.
Georgescu habe überhaupt keine Ausgaben registriert, obwohl er eine breite Online-Kampagne geführt und über 2,1 Millionen Stimmen erhalten habe, was offensichtlich erhebliche logistische und finanzielle Ressourcen voraussetze, so Popescu.
Cristian Terheș beruft sich auf Wahlbetrug durch Äußerungen, die die Reihenfolge der Kandidaten und so die Besetzung der Stichwahl signifikant beeinflusst haben. Spitzenvertreter der USR wie Cătălin Drulă und Vlad Voiculescu hätten öffentlich durch Facebook-Auftritte Wähler in den USA aufgefordert, für die USR-Kandidatin Lasconi zu stimmen. Die Differenz zwischen ihr und dem Drittplatzierten fiel letztendlich sehr gering aus. Zudem riefen Bots unrechtmäßig am Vorwahl- und Wahltag zur Wahl Călin Georgescus auf.
Gibt das Gericht den Klagen nicht statt, wird es voraussichtlich die Wahl für gültig erklären.
Ebenfalls am Donnerstag prüft der von Präsident Klaus Johannis einberufene Landesverteidigungsrat vor dem Hintergrund der Online-Kampagne Călin Georgescus mögliche Sicherheitsrisiken durch das Vorgehen „staatlicher und nichtstaatlicher Cyberakteure“ gegen Datenverarbeitungssysteme im Wahlprozess (der Rat tagt nach Redaktionsschluss der ADZ).