Verfassungsgericht erklärt ersten Präsidialwahlgang für gültig

Nachzählung bringt keine Änderung der Aufstellung für die Stichwahl

Bukarest (ADZ) - Nach der Neuauszählung fast aller inländisch abgegebenen Stimmen und der Stimmzettel aus rund 160 Wahllokalen im Ausland ist die Zitterpartie zu Ende. Das Verfassungsgericht validierte am Montag die Ergebnisse des ersten Durchgangs der Präsidialwahlen und gab so den Weg frei für eine termingemäße Ausrichtung der Stichwahl am 8. Dezember. Die Instanz hatte letzten Donnerstag eine Nachzählung aller Stimmen innerhalb der nächsten 24 Stunden verfügt, nachdem der Kandidat Cristian Terheș, der im ersten Wahlgang 1,03% der Wähler überzeugte, einen mutmaßlichen Wahlbetrug zugunsten der zweitplatzierten Bewerberin Elena Lasconi in drei Wahllokalen geltend machte. Das Zentrale Wahlbüro begann mit der Nachzählung, war aber beim nächsten Gerichtstermin am Freitag nicht damit fertig, sodass die Verfassungsrichter eine Entscheidung für diesen Montag vertagten. Das BEC teilte alsdann mit, dass nach der Teilnachzählung Premierminister Marcel Ciolacu auf den Wahlsieger Călin Georgescu folgt. Mehr als 640.000 Stimmzettel aus dem Ausland waren laut BEC noch nicht in Rumänien eingetroffen und konnten so nicht ausgewertet werden. Da Lasconi im Ausland knapp 217.000 Stimmen erhalten hatte und Ciolacu nur 22.000, war aber am ursprünglichen Endergebnis wenig zu rütteln – das Verfahren ergab nach Berechnung vieler Medien sogar, dass der Abstand zwischen Lasconi und Ciolacu eher weiter zunahm. 

Verfassungsgerichtspräsident Marian Enache erläuterte am Montag, dass der Beschwerdeführer Terheș ohnehin nur den Wahlprozess im Inland angefochten hatte und es sich deshalb erübrige, auf die restlichen Stimmzettel aus dem Ausland zu warten. Wieso das Gericht nicht von Anfang an nur die Auszählung im Inland veranlasste, ist jedoch unklar.