Bukarest (ADZ/Mediafax) - Das Verfassungsgericht (VG) Rumäniens hat den Anfang Oktober vom Senat einberufenen Untersuchungsausschuss für rechtens erklärt, der die Tätigkeit der Ermittler prüfen will, die seit Monaten die zahlreichen Fälle von Wahlbetrug beim Referendum über die Absetzung des Staatschefs untersuchen. Die oppositionellen Liberaldemokraten hatten wegen des Ausschusses das VG angerufen – es verstoße gegen Verfassung und demokratische Grundregeln, dass Staatsanwälte ihre Tätigkeit vor der Legislative rechtfertigen müssen, so die PDL. Besagtem Ausschuss gehören ausschließlich Senatoren der Koalitionsmehrheit und ein Vertreter des UDMR an, die PDL verweigerte ihre Beteiligung. Die Begründung des Urteils steht noch aus.