Bukarest (ADZ) – Volksverhetzung oder Diskriminierung gegen eine Kategorie von Personen oder eine Person, die einer solchen Kategorie angehört, egal mit welchen Mitteln betrieben, kann mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Verschärfung des Strafmaßes wurde am Mittwoch von der Abgeordnetenkammer als entscheidendes Forum einstimmig befürwortet. Der Gesetzesvorschlag wird nun an Staatspräsident Klaus Johannis zur Ausfertigung weitergeleitet.