Wahlbehörde AEP fordert Novelle des Parteiengesetzes

Die AEP will die Macht über die politischen Parteien

Bukarest (ADZ) – Der Chef der Ständigen Wahlbehörde AEP, Adrian Țuțuianu (PSD), fordert diese Tage eine Novelle des Wahlrechts sowie des Parteiengesetzes und scheint entschlossen, künftig selbst über das Schicksal der politischen Parteien entscheiden zu können. Der AEP-Chef hatte am Wochenende mit einer Novellierungsvorlage aufgewartet und dabei hervorgehoben, dass „das aktuelle Wahlsystem an seine Grenzen“ stoße, sowohl aus Sicht der Effizienz als auch seiner Nachhaltigkeit – entsprechend sei „eine kohärente Reform unabdingbar“.

Die von Țuțuianu geplante Reform baut die Macht seiner Behörde erheblich aus: So soll über Zulassung oder Auflösung einer politischen Partei künftig nicht mehr eine Gerichtsinstanz, sondern die AEP entscheiden, während für die Gründung einer Partei nicht mehr drei, sondern mindestens hundert Mitglieder nötig sein würden. Auch soll die Wahlbehörde eine politische Partei auflösen können, wenn letztere unrechtmäßige und/oder satzungswidrige Ziele verfolgt, binnen vier Jahren keine Sitzungen abgehalten hat, Änderungen in der Besetzung ihres Vorstands nicht binnen eines Jahres sowie Satzungsänderungen innerhalb von sechs Monaten bei der AEP meldet oder bei zwei konsekutiven Wahlen keinerlei Kandidaten aufgestellt hat.

Seitens der USR verriss der Abgeordnete Alexandru Dimitriu prompt die Novellierungsvorschläge der AEP - die Behörde sei offenkundig bestrebt, das Land in eine „Republik Grindeanu-Țuțuianu“ zu verwandeln. Was die PSD de facto wolle, sei „das Recht, über Leben und Tod der politischen Parteien, politischen Bündnisse oder Wahlbündnisse zu entscheiden“, da der AEP-Chef zu einer Art Potentat würde, von dessen Gnade das Überleben der Parteien abhänge, stellte der USR-Politiker in einem Facebook-Posting klar.