„Wohl in der Alten Sprache verfasst“: Verfassungsrichter verhöhnt

Instanz legt Begründung für Urteil zu Rückwirkung von ANI-Gesetz vor

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Bukarest (ADZ) – Mit Spannung hatten die Fachwelt und der Polit-Betrieb die Argumente der fünf Verfassungsrichter erwartet, mit der sie die Abweichung vom Rückwirkungsverbot von Gesetzen verteidigen – jetzt liegen sie vor. 

Das neue Gesetz sei ihnen zufolge sowohl auf Umstände anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten eintreten, als auch auf laufende Situationen. Es gelte eben auch für „zukünftige Auswirkungen vorheriger Rechtsverhältnisse, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht vergangen waren”, so eine der Kernaussagen.
Juristen waren von den Auslegungen wenig beeindruckt. Es sei so, als sprenge die Begründung die Grenzen des Juristensprechs und sei in der „Alten Sprache“ verfasst worden, weshalb er nichts verstehe, schrieb der frühere Richter Cristi Danileț in sozialen Medien. Den heute spöttisch verwendeten Begriff der „Alten Sprache“ hatte der Extremist Călin Georgescu geprägt, als er das Wort Apokalypse auf absurdeste Weise deutete: In der „Alten Sprache“ bedeute es, Zeiten des Mangels zu erleben.   

Ernsthafter fielen die Reaktionen in der Politik aus: Der Temeswarer Bürgermeister Dominic Fritz, den das neue Gesetz das Amt kosten würde, schrieb auf Facebook, die „System-Mafia“ wolle, dass „wir uns alle verunsichert in den eigenen Kokon zurückziehen“. Der ANI-Bericht, der Fritz im Interessenkonflikt sah, als er einen Verwaltungsakt unterschrieb, ist rechtskräftig und brachte dem USR-Chef bereits  zehn Prozent Lohnverlust ein. Fritz konnte sich einen Seitenhieb auf das Urteil nicht verkneifen: Nicht er werde bestraft, sondern „sein Mandat“. Frühere Justizminister sind geteilter Meinung. Radu Marinescu (PSD) sieht die Begründung als sinnvoll an, während für Ana Birchall das Urteil gefährlich sei, da der Gesetzgeber so immer wieder im Nachhinein Gründe für den Amts- und Mandatsverlust erfinden könnte.