Als Landesbeamter hat Brukenthal vor allem an der Steuer-, Justiz- und Urbarialreformen und bei der Aufstellung von Grenzregimentern in Siebenbürgen gestaltend mitgearbeitet. Es ging dabei vor allem um die Angleichung der siebenbürgischen Verhältnisse an die der Gesamtmonarchie. Brukenthal erntete Anerkennung vor allem für die von ihm eingebrachten Initiativen zur Steuerreform. Er erwies sich zudem als kenntnisreicher Berater in siebenbürgischen Angelegenheiten, was ihm immer wieder den direkten Zugang zur Kaiserin ermöglichte.
Nicht unerwähnt soll das Projekt von Brukenthal zur Errichtung einer protestantischen Universität in Siebenbürgen für sächsische und ungarische Jugendliche bleiben. Die Verwirklichung scheiterte, da sich die sächsische und ungarische Seite über die Kosten nicht einigen konnten.
Als Gouverneur hat Bruken-thal versucht, in die Regierungsgeschäfte Ordnung zu bringen, und er hat das Reformwerk Maria Theresias gefördert, war dabei aber bestrebt, die rechtliche und gesellschaftliche Struktur Siebenbürgens gegen die zentralistischen Bestrebungen Wiens zu verteidigen. Als die Kaiserin jedoch 1780 aus dem Leben schied, begann mit der Thronbesteigung ihres Sohnes Joseph II. eine neue Periode.
Joseph II. und Brukenthal
Kaiser Joseph II. fand kein Verständnis für den siebenbürgischen Ständestaat mit seinen privilegierten Nationen und Territorien, den verschiedenen Konfessionsregelungen sowie der starke Belastung des Volkes. Als aufgeklärter Monarch war er bestrebt, einen zentralistischen Staat nach rationalistischen Vorstellungen, ohne Rücksicht auf historische Gegebenheiten aufzubauen. In seinen Augen war die Autonomie des Königsbodens mit den damit verbundenen Sonderrechten der Sachsen ein Anachronismus, der seinen aufklärerischen Vorstellungen von Staat und Bürger widersprach. Er war gegen die Isolierung der siebenbürgischen Völkerschaften, ihm schwebte eine einheitliche siebenbürgische Nation vor mit einer gemeinsamen deutschen Sprache. Diese Maßnahmen lösten das Gegenteil aus, einen verstärkten Nationalismus aus Angst vor Germanisierung.
Die erste Maßnahme, die der Kaiser schon 1781 gegen die Sachsen und ihren Sonderstatus traf, war das Reskript über die Einführung der Konzivilität, auf Grund dessen das exklusive Besitz-, Bürger- und Ansiedlungsrecht von Deutschen auf dem Sachsenboden aufgehoben wurde. Es eröffnete damit Nichtdeutschen die Möglichkeit, sich in sächsischen Städten und Dörfern niederzulassen, dort Besitz und das Bürgerrecht zu erwerben. Ein vom Fiskus ausgelöster Prozess wegen der Zahlung des angeblich nicht gezahlten Martinszinses seitens der Sachsen wurde 1782 gegen die sächsische Nation entschieden und sie wurde zur Nachzahlung einer horrenden Summe verurteilt. Das waren insgesamt 387.000 Gulden, die in Raten innerhalb von 77 Jahren abgezahlt werden sollten.
Während seiner Siebenbürgen-Reise im Jahr 1783 und seines Aufenthaltes in Hermannstadt empfing Joseph II. außer Brukenthal auch Abordnungen der sächsischen Nation und Vertreter der evangelischen Kirche. Er zeigte sich leutselig und freundlich, ohne jedoch ein Entgegenkommen in der Sache zu zeigen.
Den härtesten Schlag für die ständischen Nationen brachte ein kaiserliches Reskript im Jahr 1784. Es hob die bestehende Landesverfassung mit der Einteilung in Adels-, Szekler- und Sachsenboden auf, ebenso den Status der ständischen Nationen. Das Gebiet des Sachsenbodens wurde den bestehenden oder neugeschaffenen Komitaten einverleibt, die Nationsuniversität aufgelöst und ihr Vermögen vom Fiskus übernommen. Es gab somit keine exklusiv sächsischen Gebiete, Verwaltungskörperschaften, Gerichte und keinen Nationsgrafen mehr. Es mehrten sich nun gegen Brukenthal Vorhaltungen aus sächsischen Kreisen, er würde als „Höfling“ die Sache der Sachsen opfern. Der Kaiser und Brukenthal fanden aber keine gemeinsame Sprache. Die Abneigung Joseph II. bekam Brukenthal vor allem auf dessen dritten Siebenbürgen-Reise (1786) zu spüren. Bald nach der Rückkehr nach Wien, entschied der Kaiser die Entlassung seines Gouverneurs, die diesem am 7. Januar 1787 mitgeteilt wurde. In der Begründung hieß es, dass ihm nach „so langen Dienstjahren und erschöpfender Kräfte...Ruhe vergönnt sei“. Brukenthal war über die Entlassung nicht überrascht, fühlte sich aber durch die substantielle Kürzung des Ruhegehalts benachteiligt, denn nach 33 Dienstjahren hätten ihm nach dem Pensionsstatut der Stiftung jährlich 18.000 Gulden zugestanden, er erhielt aber bloß 4000.
Der Ruheständler Brukenthal hatte letztlich die Genugtuung, dass 1790 Joseph II. auf dem Totenbett sein Reformwerk als gescheitert betrachtete und außer dem Toleranzpatent, dem Konzivilitätsreskript und der Aufhebung der Leibeigenschaft alle anderen Reformen zurückzog. Die alte Verfassung des Landes und damit auch der Sachsenboden und die Nationsuniversität wurden wieder hergestellt und der von Samuel Brukenthal geförderte Neffe, Baron Michael von Brukenthal, zum Sachsenkomes gewählt. Die Sachsen verloren allerdings das exklusive Wohnrecht in den Städten.
Musterhafte Wirtschaftsunternehmen Brukenthals
Brukenthal war nicht nur politisch und in der Verwaltung sondern auch wirtschaftlich äußerst erfolgreich. Er konnte das von der Familie Klockner ererbte Vermögen beträchtlich vermehren. Den vor den Mauern Hermannstadts besessenen Hof erweiterte er durch Ankäufe zu einem zusammenhängenden Gut mit musterhafter Bestellung. Aus dem Fogarascher Fiscaldominium kaufte er fünf grundherrschaftliche rumänische Dörfer und in der Gemeinde Freck mehrere Höfe, wo er ein Schloss mit Park als Sommerresidenz errichten ließ. Brukenthal war bemüht, neue Kulturpflanzen einzuführen, die Feldwirtschaft auf einen höheren Stand zu heben und durch landwirtschaftliche Neuerungen beispielgebend zu wirken. In Freck baute Brukenthal ein Schloss, legte einen Park mit Treibhaus, Orangerie, Springbrunnen, Ziersträuchern, Blumenbeeten, Obstbäumen u .a. nach dem Muster englischer und holländischer Gärten an.
(Fortsetzung folgt)