Hermannstadt (ADZ) – Enthalten hat sich der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ bei der Abstimmung mehrerer Gesetze mit „fragwürdigen Entscheidungen“ – so seine Formulierung – die kürzlich durch das Parlament angenommen worden sind. Gestimmt hat er hingegen für das Parteienfinanzierungsgesetz und die Novellierung der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, an deren Überarbeitung er mitgearbeitet hat.
Derzeit beteiligt MdP Ovidiu Ganţ sich zusammen mit Varujan Pambuccian, dem Vorsitzenden der Fraktion der nationalen Minderheiten, an den Diskussionen zur Novellierung des Wahlgesetzes, von dem er annimmt, dass es in der gegenwärtigen Sitzungsperiode angenommen werden wird. Der DFDR-Abgeordnete achtet insbesondere auf die Beibehaltung der im Wahlgesetz verankerten Rechte der Minderheiten, lässt aber auch die Einführung der Briefwahl nicht außer Acht, um den im Ausland lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit die Möglichkeit zu verschaffen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, ohne in entwürdigenden Schlangen anstehen zu müssen. Gerade in diesem Punkt ist die Debatte jedoch ins Stocken geraten, da die PSD zu den PNL-Vorschlägen in dieser Frage stets neue Fragen und Bedingungen einbringt. Er hoffe, es werde Präsident Klaus Johannis gelingen, die Diskussion zu beschleunigen, um die Annahme des novellierten Gesetzes zu ermöglichen, erklärte der DFDR-Abgeordnete.
Enthalten hatte sich MdP Ganţ bei der Abstimmung über das Parteigesetz, demzufolge nun drei Personen eine neue Partei gründen können. Seiner Ansicht nach ist diese Verfügung ein Rückschritt, da es in den vergangenen Jahren gelungen sei, die Anfang der 1990-er Jahre verzeichnete Parteieninflation einzudämmen, es den verbliebenen Parteien jedoch immer noch an einer ideologischen Festigung fehlt. Im Parlament vertreten sind zwei Parteienblöcke – die auf europäischer Ebene der Sozialistischen Internationalen (SI) und der Europäischen Volkspartei (EVP) angehören – wobei die Sozialdemokraten in die Sozialistische Internationale (SI) sehr spät aufgenommen worden sind, es im Falle der derzeitigen großen PNL aber erst vor einem Jahr innerhalb der EVP zu eine Vereinigung zwischen PNL – die aus ALDE, der liberalen Allianz ausgetreten war – und der PDL – die sich als Abspaltung von der einstigen PD aus der SI zurückgezogen hatte – gekommen war.
Im Parlament vertreten sind ferner der Ungarnverband und die Fraktion der nationalen Minderheiten sowie drei doktrinlose Parteien: UNPR, PC und die Neugründung um Tăriceanu, wobei UNPR bereits angekündigt hat, auf den Listen der PSD an den Wahlen teilzunehmen. Zu erwarten ist, dass neue Parteien gegründet werden, um bestimmte Interessen und ein Polit-Business zu vertreten und weniger parteipolitische Doktrinen. Unklar sei was geschehen werde, wenn in einem 11-köpfigen Gemeinderat 8 Parteien vertreten sein werden, so der DFDR-Abgeordnete Ganţ.
Enthalten hat MdP Ganţ sich desgleichen bei der Abstimmung des Gesetzes über die Kommunalwahlen, zumal das Deutsche Forum bekanntgegeben hatte, sich für die Direktwahl in zwei Wahlgängen im Falle der Bürgermeister und der Kreisratsvorsitzenden einzusetzen. Laut angenommenem Gesetz soll der Bürgermeister in einem Wahlgang und der Kreisratsvorsitzende von den Kreisräten bestimmt werden. Bleibt nun abzuwarten, ob Präsident Johannis das Gesetz promulgiert oder nicht.
Tut er es nicht, wird das derzeitige Gesetz für die Kommunalwahlen 2016 in Kraft bleiben – demzufolge der Bürgermeister und Kreisratsvorsitzende in einem Wahlgang gewählt werden – da infolge eines Zurückschickens des Gesetzes ans Parlament weniger als ein Jahr bleibt, Zeit, die für das Inkrafttreten der Novellierung vor den Wahlen gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb würde MdP Ganţ dem Präsidenten raten, das Gesetz gegen ihrer beider Überzeugungen abzusegnen.
Für das Parteienfinanzierungsgesetz gestimmt habe er, da die von Präsident Johannis suggerierten Bedingungen aber auch ein von ihm eingebrachter und von der Fraktion der nationalen Minderheiten unterstützter Änderungsvorschlag angenommen worden sind, erklärte der DFDR-Abgeordnete. Beim Novellierungsvorschlag handelt es sich um das Eingrenzen der Befugnisse der zentralen Wahlbehörde, die künftig die Verbände der nationalen Minderheiten nur in Wahlperioden auf Spenden kontrollieren darf – weil diese Verbände nur in Wahlperioden als politische Formationen auftreten, sich ansonsten aber für das Wahren der kulturellen Identität einsetzen. Dadurch kann man künftig verhindern, dass ausländische Spenden, die zu kulturellen Zwecken getätigt wurden, als „ausländische Parteienspenden“ missdeutet und konfisziert werden können, wie dies im Falle des Deutschen Forums in Klausenburg geschehen war.
Die Novellierung der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bezeichnete der DFDR-Abgeordnete als einen Fortschritt gegenüber der alten. Übernommen wurden sämtliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, die Prozeduren zum Besprechen der EU-Richtlinien sowie EU-Dokumente.
Verbessert worden ist der Rahmen für das Abhalten der Debatten, d.h. den Abgeordneten steht nun mehr Zeit zur Verfügung, um Meinungen zu Gesetzesvorschlägen zu formulieren. In der neuen Geschäftsordnung ist die Quorum-Notwendigkeit auf Abstimmungen begrenzt, so dass es nunmehr keinen formellen Grund mehr gibt, um die Sitzungen des Plenums nicht zu beginnen, die in der Regel mit mindestens einer halben Stunde Verspätung begonnen haben.