Hermannstadt – Die Staatsanwaltschaft in Hermannstadt/Sibiu hat im Fall „Bestechung bei RAR“, der unrechtmäßigen Registrierung von Fahrzeugen mit erheblichen technischen Mängeln, ihre Untersuchung beendet und die Anklage dem Gericht übergeben. Den 16 Angeklagten, unter denen sich auch Ioan Cătălin Oțetea, der ehemalige Leiter der Hermannstädter Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde befindet, wird schwerwiegende Bestechung (Annahme und Übergabe), Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung sowie Mittäterschaft vorgeworfen.
Im September des vergangenen Jahres hatten Staatsanwälte der Nationalen Behörde zur Korruptionsbekämpfung (DNA) und Polizeieinheiten aus mehreren Kreisen insgesamt 47 Durchsuchungen von Wohnungen und Behörden in den Kreisen Hermannstadt/Sibiu, Mieresch/Mureș und Vâlcea vorgenommen.
„Tatsächlich wurde festgestellt, dass Angestellte von RAR Hermannstadt und RAR Vâlcea, durch Dritte, im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Identifizierung, Homologierung und Überprüfung des technischen Zustands von Fahrzeugen Geld für die Registrierung verlangt und bekommen haben“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. „Die Beamten der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden ergriffen bei der konkreten Umsetzung der Korruption eine Reihe von Maßnahmen zur Konspiration, wie den Rückgriff auf ‘Maklerdienste’, die von bestimmten Komplizen erbracht wurden, wobei jeder RAR-Angestellte in der Regel nur mit einem bestimmten Komplizen ‘zusammengearbeitet’ hat.“ Laut Staatsanwaltschaft sollte durch das Zwischenschalten von Vermittler das Risiko der Entdeckung, beispielsweise durch verdeckte Ermittler, verringert werden. Die Übergabe des Bestechungsgeldes erfolgte dabei an die Komplizen.
Darüber hinaus sollen die Angeklagten wechselnde Codes verwendet haben. Denn nachdem ein Fahrzeugbesitzer mit einem Komplizen in Kontakt getreten war und die Übergabe des Bestechungsgeldes stattgefunden hat, wurde der Fahrzeugbesitzer angewiesen, sich an den entsprechenden RAR-Angestellten zu wenden, für den der Komplize arbeitete und ihm zu sagen „er komme von Mihai“ oder „er komme von Silviu“. Diese Namen waren allerdings frei erfunden. Laut Staatsanwaltschaft hatten diese Codes mehrere Zwecke. Natürlich wurde den RAR-Angestellten auf diese Weise übermittelt, dass eine Bestechung stattgefunden hat und nun die Gegenleistung zu erbringen ist. Andererseits sollten auch die Strafverfolgungsbehörden mit einer dritten Person (Silviu, Mihai etc.) verwirrt und ihre Ermittlungsarbeit auf diese nicht existierenden Personen gelenkt werden.