ib. Kronstadt - Regelmäßig finden in Kronstadt Treffen der Briefmarken- und Münzensammler statt, nicht selten auch von einer eintägigen Ausstellung begleitet. Solch ein Sammlertreffen fand auch am letzten Wochenende statt, allerdings mit einem für sieben der 125 anwesenden Händler weniger angenehmen Ende. Da sowohl Briefmarken als auch Münzen ab einem gewissen Alter einen erheblichen Eigenwert haben – sie werden ja auch als sichere und sehr stabile Geldanlage benutzt –, müssen diese, um offiziell gehandelt werden zu können, eine Echtheitsbescheinigung und einen Ursprungsnachweis haben. Zuwiderhandlung ist strafbar, ebenso wie der Verkauf von Fälschungen oder von Münzen, die durch Plündern archäologischer Stätten in falsche Hände geraten. Unter den zahlreichen Sammlerstücken in Kronstadt waren eben auch 154 Stück, deren Alter und Seltenheit die Aufmerksamkeit der verdeckten Ermittler, die das Treffen besuchten, weckten und für welche die Verkäufer keinen Ursprungsnachweis vorlegen konnten.
Dass die Händler selbst keine Ahnung hatten, was für Münzen sie zum Verkauf boten, geht aus den angegebenen Preisen hervor: Einige Silbermünzen aus der Zeit des Römischen Reiches, deren Wert, je nach Zustand, 200 Euro überschreiten kann, wurden für 20 bis 30 Lei angeboten. Ein Fehler, den wohl kaum jemand macht, der den richtigen Wert kennt! Von den Ermittlern wurde als Gutachter George Mitran, Leiter der Kulturdirektion des Kreises Kronstadt, hinzugezogen, der dazu erklärte: „Als Erstes wird die Echtheit der Münzen überprüft und dann deren Katalogwert, insofern es sich um registrierte Prägungen handelt. Dann erst können wir schlüssig aussagen, ob sich die Händler einer Straftat schuldig machen, zum Beispiel des Verkaufs von Objekten, die zum Nationalerbe gehören. Der Verkauf antiker Münzen ist nur zugelassenen Händlern erlaubt, die auch fachliche Kenntnisse vor Erteilung einer Verkaufserlaubnis nachweisen müssen.“ Neben diesem eventuellen Vergehen machten sich die Händler einer weiteren Straftat schuldig, indem sie Produkte zum Verkauf boten, deren Ursprung sie nicht nachweisen konnten, wofür sie mit einer Geldbuße von je 1000 Lei bestraft wurden.