Banater Bergland: Covid-19-Fälle steigend

Vier von 18 Erkrankten haben Krankenhausbehandlung verweigert

Reschitza – Etwas spöttisch, aber auch mit Bedauern ist in den rumänischen Medien die Formel „die Rumänen auf dem Weg zu ´Amerikanern Europas`“ aufgetaucht, nachdem seit dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Quarantänegesetze und dem sträflichen Verzögern der Ausarbeitung eines Pandemie-Gesetzes durch die PSD-Senatoren in der Covid-19-Bekämpfung Chaos herrscht und jeder Patient bestimmen kann, ob er ins Krankenhaus geht und bleibt oder nicht, wenn er die ansteckende Krankheit hat. Beispiel Banater Bergland: bis Ende Juni gab es fünf Wochen lang keinen einzigen Erkrankungsfall. Seit dem Machtspruch des VG und der Verzögerungstaktik des Senats (plus der rassistischen und chauvinistischen Dauerpropaganda gegen den Staatssekretär Dr. Raed Arafat) sind im Banater Bergland 18 Neuerkrankungen festgestellt worden.

Damit steht Karasch-Severin, verglichen mit anderen Landesteilen, immer noch glänzend da. Mit den am Dienstag gemeldeten 18 Neuerkrankungen gab es seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 130 Fälle von Ansteckungen mit dem SARS-CoV-2-Virus. Es gibt vier Erkrankte, die eine Krankenhausbehandlung verweigert haben. Eine Orawitzaerin, ein Bokschaner und zwei Reschitzaer. In Reschitza ist eine Krankenschwester der Abteilung für Intensivbehandlung des Notfallkrankenhauses an Covid-19 erkrankt, die eine Krankenhausbehandlung verweigert hat, sie wird vom Hausarzt zuhause behandelt und steht unter Quarantäne. Sämtliche Neuerkrankungen im Banater Bergland sind nach bisherigen Erkenntnissen „importiert”, d.h. aus anderen Landkreisen anlässlich von Wochenend- oder Dienstreisen „mitgebracht“ worden. In mehreren Fällen gibt es Ansteckungen innerhalb des Familienkreises Erkrankter.

Nachdem die Präfektur und die ihr untergeordnete Gesundheitsdirektion DSP die erste Phase der Pandemie im Banater Bergland gut gemeistert haben, stehen sie nun vor einer schwierigeren Aufgabe, weil ihnen gewisse Zwangsmittel der ersten Phase fehlen. Es geht um die Eindämmung und Verhinderung der „gemeinschaftlichen Ansteckungsgefahr“, um das Erzwingen der Einhaltung gewisser Regeln des Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Ansteckungsherde zu identifizieren und zu isolieren ist jetzt viel schwieriger als in Phase I, auch weil das soziale Benehmen der Bevölkerung viel zu sorglos ist – seit die Bürger dazu partei- und rechtspolitisch bedenkenlos ermutigt werd