Berufungsgericht lässt Chirurgen abblitzen

Doch Dr. Gheorghe Borcean kämpft gerichtlich weiter gegen sein In-die-Rente-geschickt-Sein

wk. Karansebesch/Temeswar – Der Disput zwischen dem pensionierten Chirurgen Gheorghe Borcean, ein ehemaliger Präsident des Ärztekollegiums Rumäniens, und dem städtischen Notfallkrankenhaus von Karansebesch, dem er lange Jahre als Manager vorstand, ist vorläufig vom Temeswarer Berufungsgericht geklärt worden: die Entscheidung des gegenwärtigen Karansebescher Interim-Managers, des Mikrochirurgen indischen Ursprungs Bhupinder Singh, war rechtens, entschied das Appellationsgericht und widerrief damit ein vorläufiges Urteil des Kreisgerichts in Reschitza, das die Entscheidung von Dr. Singh ausgesetzt und den 71-jährigen Chirurgen Dr. Borcean weiterarbeiten hatte lassen.


Damit ist eigentlich nur ein Etappenurteil gefällt, denn am 19. November geht der Streit vor dem Reschitzaer Kreisgericht Karasch-Severin weiter, indem dann entschieden werden soll in der Grundcausa: darf der pensionierte Chirurg oder darf er nicht weiterarbeiten, parallel zu seiner Rente? Grundsätzlich geht es auch um die vielen Nebenaktivitäten, die der Ex-Spitalleiter aus Karansebesch sich aufgebaut hat, zum Teil auch in privatisierten Räumlichkeiten des Krankenhauses (ADZ berichtete). Aber auch um die nach mehreren Lohnerhöhungen des Krankenhauspersonals auf stramme Summen hochgekletterte monatliche Netto-Entlohnung der Ärzte staatlicher Krankenhäuser und um die fetten Zulagen, die es für den Bereitschaftsdienst gibt. Inzwischen wird aus Karansebesch fleißig gestreut, dass der aus Indien stammende Interim-Manager des Krankenhauses ein persönliches Hühnchen zu rupfen habe mit seinem Ex-Chef...


Am 19. November will Dr. Borcean mit seinem Anwalt (einem der teuersten des Banater Berglands) gegen die jüngst gerichtlich als legal befundene Entscheidung des Interim-Krankenhausmanagers Dr. Bhupinder Singh vorgehen und diese kippen. Was laut Kennern der Reschitzaer Gerichts- und Richterszene durchaus möglich ist, weswegen allgemein erwartet wird, dass das Temeswarer Berufungsgericht nach der Urteilsverkündung durch das Kreisgericht Karasch-Severin von Reschitza noch einmal bemüht wird – vom Karansebescher Krankenhaus oder vom sich nicht mit einem Rentnerdasein abfinden wollenden Chirurgen Dr. Borcean. Vorläufig muss Dr. Borcean laut Berufungsgericht Temeswar seinem Anwalt das Honorar von 3700 Lei überweisen, das für den Auftritt vor dem Kreisgericht in Reschitza fällig ist, wo hingegen das Reschitzaer Gericht entschieden hatte, dass das Krankenhaus diese Summe zu überweisen hat. Das Temeswarer Appellationsgericht hatte keine finanziellen Ansprüche.


Wir erinnern daran, dass Dr. Gheorghe Borcean im Laufe der Jahre Manager des städtischen Notfallkrankenhauses Karansebesch, Chefarzt der Rumänischen Armee, Präsident des Ärztekollegiums Rumäniens war und dass im Oktober dieses Jahres seine Bewerbung um die Mitgliedschaft im Nationalrat des Ärztekollegiums Rumäniens für die Zeitspanne 2024-2028 abgewiesen wurde, ebenso wie ihm verwehrt wurde, weitere vier Jahre Mitglied im Ärztekollegium Karasch-Severin zu sein sowie in den kommenden vier Jahren als Vertreter des Ärztekollegiums Karasch-Severin in der Nationalversammlung der Ärzteschaft Rumäniens aufzutreten.