Reschitza/Bukarest – Wenn es um die eigenen Leute geht, dann reagiert die rumänische Justiz in der Regel schwerfällig, zögerlich und selbstschonend. Nun ist ein Ausnahmefall eingetreten: Staatsanwalt Radu George Bucurică, der Randalierer, mit der (zu jenem Zeitpunkt noch von ihm illegal weiterhin getragenen) Dienstpistole herumschießende und Polizisten beleidigende Staatsanwalt beim Kreisgericht in Reschitza, ist für 30 Tage von der Polizei in Untersuchungshaft genommen worden. Das ist eine nachträgliche Berichtigung einer Entscheidung eines seiner Staatsanwaltskollegen vom Berufungsgericht Alba Iulia, der ihn nach der Randale-Nacht vom 9. August, nach der ihn die Polizei wegen Störung der öffentlichen Ordnung, Beleidigung von Sicherheitsbeamten während der Durchführung ihrer Mission, Bedrohung der Öffentlichkeit mit einer ohne Erlaubnis besessenen und getragenen Schusswaffe sowie mit einer Stichwaffe, in Gewahrsam genommen hatte.
Nach einer einzigen Gefängnisnacht war der auch in der Vergangenheit oft mehr als verhaltensauffällig gewordene Staatsanwalt wieder frei. Bis am Montag dieser Woche (gute vierzehn Tage nach dem öffentlich gewordenen Vorfall, der vor allem die Polizeigewerkschaft in Alarmbereitschaft versetzt hatte, die immer lauter nach Ahndung des Rowdys rief – aber die Justiz Rumäniens braucht viel Zeit, um über etwas, was allen klar ist, nachzudenken ...). Montag schließlich hatte auf Antrag der Justizinspektion der Oberste Magistraturrat, CSM, Bucurică vom Amt suspendiert, „bis zur endgültigen Klärung der Vorfälle“ (siehe ADZ vom 27. August). Was wie eine „justiziarische“ Lösung klang, war dann überraschenderweise nur der erste Schritt.
Am gestrigen Donnerstag nun wurde vom Obersten Gerichts- und Kassationshof (ÎCCJ) dem am 10. August von der Staatsanwaltschaft Alba Iulia eingereichten Einspruch auf die von seinem damals diensthabenden Staatsanwaltskollegen verfügte Freilassung des Radu George Bucurică stattgegeben.
Im Wortlaut: „Wir verfügen die Untersuchungshaft des Beschuldigten Radu George Bucuric˛ wegen des Begehens der Straftaten der Nichtrespektierung des Waffen- und Munitionsgesetzes, der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie der Beamtenbeleidigung und bestimmen deswegen eine 30-tägige Untersuchungshaft, ab dem 27. August 2026 und bis zum 25. September 2026, einschließlich. Dies aufgrund des Art. 230 des Strafgesetzbuchs, auf dem das Mandat zur Verhaftung des Radu George Bucuric˛ fußt. Das Urteil ist endgültig und unangreifbar. Ausgesprochen im Rahmen der Ratskammer, heute, den 27. August 2026.“
Interessant ist, dass im bisherigen Gerichtsgeschehen rund um den Fall Radu George Bucurică bislang keine Rede war von Trunkenheit und Trunkenheit am Steuer, die von keiner der berichtenden Medien ausgeschlossen werden konnten, die das vor Ort im Kreis Hunedoara mitten in der Nacht gefilmte Geschehen mit dem randalierenden Staatsanwalt sahen.
Da die Polizei Bucurică am Donnerstagvormittag nicht auffinden konnten, wurde er noch am selben Tag umgehend zur landesweiten Fahndung ausgeschrieben, auch die Grenzer wurden verständigt.
Donnerstagabend gelang es der Polizei von Snagov, den Flüchtigen in einem Supermarkt, mit vollem Einkaufskorb, festzunehmen. Nun befindet er sich im Zentralarrest der Polizei Rumäniens in Bukarest.




