Diaspora-Wahl in Graz

Überwältigende Mehrheit für Klaus Johannis

Reschitza/Graz – Das Wahllokal, das der Honorarkonsul Rumäniens im Graz, Graf Andreas von Bardeau, den rumänischen Behörden am Sonntag zur Verfügung gestellt hatte, war weder groß (25 Quadratmeter), noch sehr einfach zu erreichen (über eine ziemlich schmale Treppe, die immer bloß einzeln, in doppelter Gänsereihe, rauf und runter, erklommen werden konnte). Und trotzdem haben im ersten Wahlgang in Graz 996 Bürger Rumäniens hier abgestimmt (rund 680 für Johannis, der Rest in 50-Stimmen-Portionen für andere unter den 14 Bewerbern), in der Stichwahl sogar 2.790 Bürger (bei Warteschlangen, die tagsüber ziemlich konstant bis zu geschätzt 300 Personen bildeten). Laut Honorarkonsul Graf Bardeau war die Stichwahl in Graz „ausgezeichnet organisiert“, „vor allem Dank einiger freiwilliger Helfer, die bereits auf der Straße den Bürgern die Teilnahmeformulare verteilten und beim Ausfüllen halfen“, sodass letztendlich kein einziger Wahlwilliger draußen bleiben musste, trotz der Enge des verfügbaren Raums und des schmalen Treppenaufgangs.

In Graz stimmten am Sonntag von den 2.690 Wählern 2.555 für Klaus Werner Johannis und 129 für V. Ponta, auch wenn über alle „rumänischen Läden“ und manche Trafiken und Tabakläden ein seit dem 20. Oktober von einem gewissen Ionică Armanca herausgegebenes nationalistisches Hetz- und Dreckblatt („Jurnalul Românesc“) vertrieben wird, das zum Beginn des Präsidentschaftswahlkampfs in einem Restaurant an der Ringstraße in Wien unter Teilnahme zahlreicher österreichischer Prominenz, Vertretern der siebenbürgischen Landsmannschaft in Österreich und Vertretern der Wiener rumänischen Diplomatie lanciert wurde und echt kloakenhaft gegen Johannis und für den lupenreinen Orthodoxen Ponta agiert hat. Honorarkonsul Graf Bardeau vertrat die Meinung, dass aufgrund der Erfahrungen der Präsidentschaftswahl 2014 das Wahlgesetz dringend novelliert werden muss (das bis 2004 geltende Wahlgesetz enthielt einen Nebensatz, in den stand, dass jedes Wahllokal aufgrund einer Entscheidung des Leiters des Lokals, „bei Bedarf so lange offen bleiben kann, bis keine Wähler mehr draußen warten“...) und dass die Briefwahl und die elektronische Wahl schnellstens eingeführt werden müssen, um vor allem der Diaspora ihr Grundrecht zum Wählen nicht zu verbauen.