Kronstadt – Obwohl im Februar und April nicht genehmigt, hat die Kulturdirektion die Dringlichkeitseingriffe beim Gebäude des ehemaligen Dermatologie Krankenhauses im Ausschuss dieses Monats nun doch genehmigt. Die Eigentümer erhielten zumindest die Erlaubnis, um dringende Arbeiten am Gebäude durchzuführen und die eingestürzten Bauelemente zu beseitigen, so dass die Struktur nicht weiterhin belastet wird.
Eine Abrissgenehmigung haben die Besitzer dennoch nicht erhalten und die Vision der Einstufung des Gebäudes als historisches Denkmal bleibt bei der Kulturdirektion unverändert. Der Bericht des Kulturausschusses hat einen Plan der vorgenommenen Arbeiten zwecks Genehmigung (DTAC-Phase) verlangt, diese sollten jedoch nicht invasiv sein (z. B. sind Aushubarbeiten nicht erlaubt). Alle Arbeiten sollen nur unter Aufsicht eines vom Kulturministerium zertifizierten Bauleiters durchgeführt werden.
Es sollen Reparaturen des Daches und des Dachstuhles mit Beibehaltung der vorhandenen Struktur stattfinden, Regenrinnen sollen ersetzt werden, Wände und Böden sollen innen und außen provisorische Stützelemente aus Holz oder Metall bekommen. Es wurde eine Laserscan-Untersuchung des Bauwerks empfohlen, um Strukturelemente besser zu verstehen. Außerdem sollen mögliche Eingänge verriegelt werden, so dass das Gebäude nicht Eindringlingen und dem Klima ausgesetzt sein soll. Invasive Vegetation soll entfernt werden, der Innenhof und das ganze Areal soll saniert und gesichert werden.