Insektizidunfall kommt vor Gericht

Temeswar – Die dem Temeswarer Amtsgericht beigeordnete Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der der Entwesung eines Wohnheims im November 2019 abgeschlossen und den Eigentümer der ausführenden Firma Bistim Dera SRL angeklagt. Da der Angeklagte unsachgemäß vorgegangen sei und ein höchst giftiges Schädlingsbekämpfungsmittel benutzt habe, sind zwei Kleinkinder und eine Frau gestorben. Weitere Kleinkinder erlitten eine starke Vergiftung, zahlreiche andere Personen mussten medizinisch betreut und insgesamt drei Immobilien vorübergehend evakuiert werden, da der Mann Verträge mit mehreren Eigentümergenossenschaften geschlossen und das Giftmittel nicht nur ein einziges Mal eingesetzt hatte.

Die Staatsanwälte haben nun festgestellt, dass der Angeklagte, Ioan Sorin Buta, Inhaber der Firma Bistim Dera SRL, keine Genehmigung hatte, um das Insektizid Delicia Gastoxin einzusetzen, das er sich illegal über einen Bekannten zum Preis von 600 Lei verschafft hatte und das bis zu einer Konzentration von 56 Prozent das hochgiftige Aluminiumphosphid enthält. Eine Genehmigung zum Einsatz dieser chemischen Substanz, die beim Kontakt mit Wasser oder Säuren selbstentzündliches und giftiges Monophosphan entwickelt, lag nicht vor. Im Anschluss an den Unfall kam es zu einem mehrtägigen Streit zwischen Bürgermeisteramt, Präfektur, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, da vor allem zentrale Medien den Einsatz der Behörden stark kritisiert hatten und ursprünglich von einer Vertuschung der Geschehnisse die Rede war.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Buta nun des unbefugten Handels mit Gift, der dreifachen fahrlässigen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung. Sein Fall soll vor dem Amtsgericht Temeswar verhandelt werden. Einen Termin legte das Gericht noch nicht fest.