Die Evangelische Kirche A. B. in Rumänien hat in der Tat eine historische Aufgabe zu bewältigen – zum einen ist sie gefordert, ihre Kirchengemeinden landesweit zu betreuen und deren Fortbestand durch aktive Glaubensverkündigung, Gemeindearbeit, Diakonie, Bildung und Kultur zu sichern, zum anderen sieht sie es als ihre Aufgabe an, sich um den Erhalt des Kulturerbes der Siebenbürger Sachsen zu kümmern. Beides ist eine historische Herausforderung, insbesondere auch angesichts des starken Rückgangs ihrer Mitgliederzahl auf knapp 11.000 Mitglieder und der daraus resultierenden komplizierten Personalsituation auf allen Ebenen der Kirchenstrukturen.
Im Brief wird auf die kirchlichen Immobilien hingewiesen. So sind die meisten Immobilien – Kirchen wie auch Pfarrhäuser, ehemalige Schulgebäude und vieles mehr - Eigentum der Kirchengemeinde vor Ort. Sie hat als Eigentümerin die Verfügungsgewalt und ist letzte Entscheiderin. Diese Gebäude zu erhalten ist jedoch aufgrund der immer kleiner werdenden Kirchengemeinden in vielen Fällen vor Ort unmöglich. Die Landeskirche, ihre Kirchenbezirke und kirchlichen Einrichtungen haben auch bisher die Aufgaben zum Erhalt und zur Nutzung der kirchlichen Immobilien im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernommen – durch Einwerbung von EU-Finanzierungsmitteln, durch Unterstützung der Gemeinde vor Ort aus eigenen Mitteln, durch die Tätigkeit der Stiftung Kirchenburgen, durch Partnerschaften mit der örtlichen politischen Gemeinde oder mit den Heimatsortsgemeinden oder durch die Überführung der Gebäude in neue Nutzungskonzepte (z. B. Tourismus). Es ist ein komplizierter Prozess, der nicht immer gelingt. In manchen Fällen muss die Immobilie auch verkauft oder abgegeben werden, um größeren Schaden zu vermeiden. Jede aufgegebene Immobilie ist ein unwiederbringlicher Verlust für unsere Gemeinschaft, jede gerettete Immobilie gibt Hoffnung.
In der Tat ist eine erfolgreiche Immobilienverwaltung nur professionell möglich. Dazu ist nicht nur der Wille der Landeskirche sondern auch die Einsicht des Eigentümers und der vielen betroffenen Akteure nötig. Die Strategie unserer Kirche sowie das Nachhaltigkeitskonzept zur Immobilienverwaltung kirchlicher Immobilien sieht vor, dass jede Kirchengemeinde im Sinne des Grundsatzes „Erhalt geht vor Verkauf“ beraten wird und dass gemeinsam – Landeskirche, Bezirk, Kirchengemeinde – nach Lösungen gesucht wird. Die Arbeitsgruppe des Landeskonsistoriums für Verwaltung, Management und Finanzen hat ein Immobilienkonzept erarbeitet, das unter anderem auch die Professionalisierung der Immobilienverwaltung unserer Kirche sowie die Beratung der Kirchengemeinden durch Fachpersonal vorsieht. Dieses Fachpersonal wird gegenwärtig im Landeskonsistorium aufgebaut.
Auf Ebene der Landeskirche kann einiges getan werden, nicht jedoch alles. Es geht nicht ohne das aktive Bemühen unserer Pfarrer und weltlichen Vertreter vor Ort. Hier sind alle gefragt, sich in den lokalen Gremien einzubringen und diese mit Rat UND TAT zu unterstützen. Wir empfehlen auch Herrn Connerth sowie allen Verantwortlichen und Gemeindegliedern der Kirche, sich in ihren Kirchengemeinden zu engagieren und, nach Möglichkeit, mit fachlichen Kenntnissen und mit konkreter Tat zum Erhalt und nachhaltigen Nutzung der kirchlichen Immobilien mitzugestalten.
Uns ist bewusst, dass wir nur gemeinsam mit engagierten, tatkräftigen Ehrenamtlichen und Pfarrern, Partnern aus Rumänien und aus Deutschland, die historischen Herausforderungen unserer Kirche meistern können! Dazu helfe uns Gott!