Hermannstadt – In der nächsten Sitzung des Hermannstädter Stadtrates wird den Stadträten ein Projekt zur Regelung des Verkehrs von Elektrorollern in der Stadt am Zibin vorgelegt. In Zukunft soll in Hermannstadt/Sibiu die Nutzung von Elektrorollern nur noch dort erlaubt sein, wo entsprechende (Fahrrad-)Pisten vorhanden sind. Erlaubt wird auch der Verkehr mit diesen immer stärker eingesetzten Verkehrsmitteln auf den Straßen sein, die mit einer Tempolimit von 50 Stundenkilometer gekennzeichnet sind. Dafür wird die Nutzung der Roller auf den Gehsteigen, Parkanlagen und Fußgängerzonen verboten, soweit in diesen Gegenden keine entsprechenden Pisten vorhanden sind.
Die Nutzung der Roller soll erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein, wobei diejenigen Personen, die jünger als 16 Jahre alt sind, verpflichtend einen Schutzhelm tragen müssen. Gleichermaßen verboten ist die Beförderung von Passagieren auf den Rollern. Ebenso ist die Verwendung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern, die beide Ohren bedecken, während der Fahrt auf öffentlichen Straßen verboten, um maximale Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Roller, die auf öffentlichen Straßen fahren, müssen mit Beleuchtung und reflektierenden fluoreszierenden Vorrichtungen ausgestattet sein. Es ist verboten, sie nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen ohne diese funktionsfähigen Vorrichtungen zu benutzen. Verboten wird auch die Nutzung der Roller unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Gleichzeitig sind Besitzer von Elektrorollern verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden abzuschließen, die Dritten durch Unfälle entstehen könnten.
Das komplette vorgeschlagene Regelwerk ist auf der Internetseite des Hermannstädter Bürgermeisteramts zu finden.




