Arad – In der Hochsaison für den Verkauf von Lämmern und Zicklein müssen Tausende Schafe und Ziegen auf den Höfen in Arad und Bihar/Bihor bleiben. Wegen des Ausbruchs der Pest der kleinen Wiederkäuer im Kreis Bihar wurde ein Verbot für den Transport von Tieren aus den beiden Bezirken verhängt. Vorübergehende Lammschlachtzentren werden in diesem Jahr in den Verwaltungskreisen Arad und Bihar nicht genehmigt. Die Transportbeschränkung gilt derzeit bis zum 8. Juni. Marcel Roșu, Leiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörde Arad (DSVSA), erklärt, dass die Beschränkungen den Export von Schafen betreffen, von denen es im Kreis etwa 750.000 Stück gibt. Um der Nachfrage für Lammfleisch zu Ostern nachkommen zu können, werde derzeit nach Notlösungen, beispielsweise zur Schlachtung auf den Farmen und in den Züchtereien selbst, gesucht. Allerdings müsste ein Minimum an Hygienevorschriften gewährleistet werden, unterstrich Ro{u und die Verbraucher müssten selbst das Fleisch abholen.
Der Ausbruch der Pest der kleinen Wiederkäuer wurde am 5. März in der Biharer Gemeinde Gepiu festgestellt, und es wurden Sperrzonen eingerichtet, um die Ausbreitung der Seuche einzuschränken.
Im Kreis Arad sind derweilen mehr als 50 Infektionsherde der enzootischen bovinen Leukose festgestellt worden, die Mehrheit davon in den vergangenen drei Wochen im Zuge einer großangelegten Testkampagne, so die Mitteilung der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörde Arad. Nach DSVSA-Angaben wurden bislang 51 Herde der Krankheit identifiziert und über 100 Rinder als infiziert gemeldet, von denen einige bereits in Schlachthöfen getötet wurden. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 waren lediglich 11 Herde dieser Krankheit im Kreis entdeckt worden. „Die Krankheit hält sich seit 35 Jahren in der rumänischen Rinderpopulation. Infizierte Tiere werden geschlachtet, wobei der Verzehr des Fleisches unbedenklich ist – mit Ausnahme der befallenen Organe“, erklärt Marcel Ro{u. Als Reaktion auf das vermehrte Auftreten wurden mehrere Maßnahmen eingeleitet, darunter die Ausweitung der Testkampagne, die Tötung infizierter Tiere und deren Nachkommen sowie erneute Testungen nach vier Monaten. „Rinderhalter, deren Tiere betroffen sind, können Entschädigungen vom Staat beantragen“, fügte Roșu hinzu.