„Seidenstraße“ des Montantourismus

Karasch-Severin: Zwei Kreisstraßen werden modernisiert

Reschitza/Temeswar – Innerhalb des Regionalen Operativprogramms POR 2014-2020 sollen im Banater Bergland zwei Kreisstraßen mit nicht rückzahlpflichtiger EU-Finanzierung modernisiert werden. Es handelt sich um die Kreisstraße DJ 586A Secăşeni – Grădinari, ein Teilstück der Straßenverbindung Reschitza-Orawitza über die von Kroaten bewohnten Gebiete (fünf Dörfer, zwei Gemeinden) südlich von Reschitza (bzw. bis zur Kreuzung mit der Nationalstraße Orawitza-Stamora Morawitza – Temeswar), und um die DJ 684 Ruskitza/Ruşchiţa – Voislova (über Rußberg/Rusca Montană) und das weiterführende Teilstück über den Verwaltungskreis Hunedoara bis zum Anschluss an die im Entstehen befindliche A1.

Insgesamt werden über die Schaltstelle der Entwicklungsagentur ADR Vest zehn Kreisstraßen mit EU-Geldern modernisiert, je drei in den Verwaltungskreisen Arad und Temesch, je zwei in Karasch-Severin und Hunedoara. Über die Nominierung dieser Straßen gab es im Laufe des laufenden und des vergangenen Jahres teilweise heftigen Streit im Verwaltungsrat der ADR Vest (bestehend aus dem Kreisratspräsidenten und den Bürgermeister der Munizipien bzw. Kreisvororte), u.a., weil die Kreisratsleitung von Temesch anfangs strikt gegen die Modernisierung der DJ 684 war – mit teilweise puerilen Argumenten, die ausschließlich von falsch verstandenem Egoismus und Lokalpatriotismus geprägt waren – dies zumindest in dem Maße, wie etwas über den Streit an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Schließlich konnte sich der damalige Bürgermeister von Karansebesch, Ion Marcel Vela, sechs Monate lang (turnusmäßig) Präsident des ADR-Verwaltungsrats, mit seinem Argument durchsetzen: „Wenn diese Straße mal mit europäischen Mitteln modernisiert sein wird, dann kann sie sich zu einer Seidenstraße des Montantourismus entwickeln, indem sie eine bequem befahrbare Abzweigung von der Autobahn in den nördlichen Teil des Banater Berglands schafft.“
Die Nominierung der in Frage kommenden Straßen(abschnitte) wurde am 26. September per endgültigem Beschluss des ADR-Verwaltungsrats festgeschrieben. Die Projekte dazu können ab dem 6. Januar 2017, 15 Uhr, bei ADR Vest eingegeben werden. Abschluss der Einreichfrist ist der 6. Juli 2017, 15 Uhr. Dazu werden keinerlei Papiere angenommen, sondern ausschließlich Dokumentationen auf Computerbasis. Alle Dokumentationen werden zusammen mit dem Gesuch um nicht rückzahlpflichtige EU-Finanzierung eingereicht. Bearbeitet werden die Gesuche/Dokumentationen in der Reihenfolge ihres Einreichens.

Grundprinzip für die Genehmigung der Finanzierungsansuchen ist die Verbesserung der Anbindung ans Transeuropäische Routennetzwerk TEN-T, was auch den Bau von Umgehungsstraßen der jeweiligen Ortschaften einschließt, die auf der betreffenden Trasse liegen. Außerdem ist der Bau neuer Streckenabschnitte an diesen Trassen oder der Ausbau bestehender Abschnitte ebendort zu dreispurigen Expressstraßen im Rahmen dieser Finanzierung möglich, nur muss das Kriterium „Erstes eingereichtes Projekt – Erstes genehmigtes Projekt“ in Betracht gezogen werden, woraus sich sowohl ADR Vest als auch die EU eine Vermeidung des Hinauszögerns der Projektausarbeitung erhofft.
In einem Kommuniqué von ADR Vest zum Thema heißt es: „Die Finanzierung der Projekte geschieht in der Reihenfolge ihres Einreichens und nachdem diese alle Etappen der Evaluierung durchlaufen und bestanden haben. Für die Region West stehen für den Bau der zehn Straßenabschnitte 93,54 Millionen Euro zur Verfügung. Der Wert eines eingereichten Einzelprojekts darf sich dabei zwischen einer und 50 Millionen Euro bewegen – auch deshalb das Prioritätskriterium der Genehmigungen. Das nicht rückzahlpflichtig vergebene Geld kommt aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, mit Ko-Finanzierung aus dem Staatshaushalt und gilt als Investmentpriorität. Die EU schießt dabei höchstens 98 Prozent der Gesamtkosten eines Straßenabschnitts bei. Folgerichtig muss der Beitrag des Begünstigten aus dem Staatshaushalt mindestens zwei Prozent betragen.“