Wichtige Änderungen im Einwohnermeldeamt

Zahlreiche Handlungen nur anhand von vorgemerkten Terminen

Hermannstadt - Seine Tätigkeit hat das Einwohnermeldeamt im Rahmen des Bürgermeisteramtes Hermannstadt/Sibiu mit einigen zusätzlichen Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen wieder aufgenommen.
Am Sitz in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei nehmen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes Unterlagen nur noch anhand von bei der Internetadresse www.sibiu.ro vorgemerkten Terminen entgegen. Da entsprechend dem Dringlichkeitserlass 70/2020 die Gültigkeit der nach dem 1. März abgelaufenen Identitätskarten um weitere 90 Tage nach Beendigung der Notsituation verlängert wird, ist das Erscheinen der Bürger an den Schaltern hier noch nicht erforderlich. Der vorgenannte Dienst nimmt Unterlagen vorrangig in besonderen Situationen entgegen, wie im Fall des Verlustes, des Diebstahls oder der Zerstörung der Identitätskarten. Weitere Ausnahmen sind die Ausstellung neuer Identitätskarten, deren Gültigkeit vor dem 1. März abgelaufen ist oder die Ausstellung der ersten Identitätskarte bei Erreichen des 14. Lebensjahres.

Das Standesamt informiert, dass die Eltern ihre Neugeborenen zurzeit nicht persönlich im Sitz in der Schewisgasse anmelden müssen, da das Verfahren anhand der Unterlagen abgewickelt wird, die die betreffenden Geburtenabteilungen der Stadtverwaltung zukommen lassen. Die Geburtsurkunden der Neugeborenen der letzten Zeit werden ausschließlich anhand von online vereinbarten Terminen ausgehändigt. Jeweils ein Elternteil muss sich hierzu montags bis mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr oder donnerstags zwischen 11 und 13 Uhr an den Schaltern des vorgenannten Dienstes einfinden.

Für die standesamtlichen Trauungen, die mittwochs, donnerstags und freitags geschlossen werden, sollen die zukünftigen Gatten ihre Unterlagen beim entsprechenden Schalter ohne vorherige Terminvereinbarung einreichen. Für die Trauungen an Samstagen ist die Vereinbarung von Terminen bei www.sibiu.ro vonnöten. Für die Sicherheit der Teilnehmer anlässlich der standesamtlichen Trauungen werden die Brautpaare gebeten, die Teilnehmeranzahl möglichst gering zu halten, wobei diese entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben höchstens acht Personen betragen darf. Das im Anschluss an die Trauungen übliche Protokoll wird für die gesamte Dauer der zurzeit geltenden Alarmsituation untersagt.

Die Todesfälle müssen, wie auch während der Notsituation, nicht persönlich an den Schaltern des Standesamtes gemeldet werden. Der Dienst nimmt die Eintragungen anhand der von den Krankenhäusern oder den Hausärzten erhaltenen Unterlagen vor, wonach dieser der Friedhofsverwaltung die Bescheinigung zwecks Bestattung der Verstorbenen zukommen lässt und die zuständigen Kreisrentenkassen zwecks Auszahlung der Bestattungsbeihilfe entsprechend benachrichtigt. Zwecks Aushändigung der Sterbeurkunden können die Schalter des Standesamtes montags bis donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr sowie 13 und 15 Uhr oder freitags von 9 bis 13 Uhr aufgesucht werden. Bei dieser Gelegenheit haben die Familienangehörigen das Original des vom Krankenhaus oder dem Hausarzt ausgestellten Sterbenachweises vorzulegen.

Das Einreichen der Akten betreffend die Sonderverfahren wie die Umschreibung der ausländischen standesamtlichen Urkunden, die Änderung der Namen auf dem Verwaltungsweg oder Berichtigungen erfolgt ausschließlich anhand von online vorgemerkten Terminen.

Die Eingabe der Scheidungsakten ist ohne online vorgemerktem Termin, direkt am Schalter möglich.

Der Zutritt der Bürger in den Sitz des Bürgermeisteramtes in der Schewisgasse erfolgt so, dass vor jedem Schalter je eine Person anwesend ist. Die sich im Innenbereich aufhaltenden Personen haben Atemschutzmasken zu tragen und sich am Eingang die Hände zu desinfizieren.